Staffelmiete

Hallo Forum,

angenommen es besteht ein Staffelmietvertrag Mieterhöhung alle 2 Jahre von 1997 - 2005.

Die 1. Staffelmieterhöhung erfolgt in 1999, danach informiert der Vermieter schriftlich, dass er die Staffelmieterhöhung für zunächst ein Jahr aussetzt, das von 2001 bis 2004. Im Oktober 2004 informiert der Vermieter, dass er zum 1.1.2005 die Miete gemäß Staffelmietvertrag auf Stand 2001 erhöhen wird.

Kann der Mieter Einspruch erheben?

Gruß Reni

Hallo Forum,

angenommen es besteht ein Staffelmietvertrag Mieterhöhung alle
2 Jahre von 1997 - 2005.

Die 1. Staffelmieterhöhung erfolgt in 1999, danach informiert
der Vermieter schriftlich, dass er die Staffelmieterhöhung für
zunächst ein Jahr aussetzt, das von 2001 bis 2004. Im Oktober
2004 informiert der Vermieter, dass er zum 1.1.2005 die Miete
gemäß Staffelmietvertrag auf Stand 2001 erhöhen wird.

Kann der Mieter Einspruch erheben?

Kaum. Aber nach der Mieterhöhung zu 2005 kann der Vermieter weitere Mieterhöhungen nicht wegen der Aussetzung der Staffelmiete vornehmen sondern muss nach den Vorschriften für Mieterhöhungen tätig werden.

Gruss Günter

Reni