Staffelmiete - Kündigungsverzicht

Wird in einem unbefristeten Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, beinhaltet dies dann automatisch das Recht des Vermieters, dem Mieter das Kündigungsrecht zu entziehen, oder muss der Verzicht auf das Kündigungsrecht explizit ausgewiesen sein?

Was hat eine Staffelmiete mit Kündigungsverzicht zu tun?

Richtig: NICHTS

vnA

Verstehe, vielen Dank! :smile:

Moin moin,

Was hat eine Staffelmiete mit Kündigungsverzicht zu tun?

nun ja, Staffelmieten gehen häufig einher mit einem initialen Kündigungsausschluss … insbesondere in Städten mit Wohnplatzmangel und teuren Mieten (z.B. München) wird das dann auch von den potentiellen Mietern zwangsweise unterschrieben. Dabei war nicht immer klar, siehe auch nachfolgenden Link

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-kuendigungsrech…

ob das zulässig ist oder nicht.

Einen generellen Kündigungsverzicht stellt das natürlich nicht dar.

Gruss
norsemanna

Hi,

was bedeutet denn - zwangsweise - unterschreiben?
So mit Pistole, oder wie?

Bislang kenne ich nur, das hier ein relativ freies Land ist, bei der Vetragsfreiheit in einem großen Umfang besteht. Es kann nicht jemand zur einer Unterschrift gezwungen werden, nur die Zustimmung könnte ggf. eingeklagt werden. Das ist aber keine Unterschrift.

Wie also wäre dann hier die - zwangsweise - Unterschrift zu verstehen?
Wäre diese überhaupt gültig, wenn sie unter Folter oder Bedrohung zustande kam?

vlg MC

Howdy Leo,

was bedeutet denn - zwangsweise - unterschreiben?
So mit Pistole, oder wie?

entweder du unterschreibst oder du kriegst die Wohnung nicht, so ist das halt in München. Da die Auswahl guter, verfügbarer Wohnungen knapp ist, wird hier also „zwangsweise“ unterschrieben und sei es eine Staffelmiete mit wirksamen Kündigungsausschluss.

München ist im übrigen auch eine der Städte, in denen einige Vermieter meinen, ihre potentiellen Mieter müssten ihnen vorab erstmal ihre kuenstlerische Ader zeigen (z.B. vorsingen, tanzen, etc) oder Abitur/Studienzeugnisse vorlegen, und danach per Miet- oder sonstigem Vertrag ein paar Zusatzleistungen zustimmen…

Gruss
norsemanna

Diesen Zwang kann man umgehen, indem man selbst Eigentum erwirbt um darin zu wohnen.

vnA

Hallo vnA,

Diesen Zwang kann man umgehen, indem man selbst Eigentum
erwirbt um darin zu wohnen.

vnA

diesmal machst Du Deinem Nick alle Ehre, denn: Eigentum in München muss man sich auch erst mal leisten können.

Gruß, Karin

Dass das nicht die Aussage ist, die du hören wolltest, ist mir klar. Aber bitte mal konkret: Was ist falsch an meiner Aussage?

vnA

Hihi :wink:

Howdy Leo,

was bedeutet denn - zwangsweise - unterschreiben?
So mit Pistole, oder wie?

entweder du unterschreibst oder du kriegst die Wohnung nicht,
so ist das halt in München. Da die Auswahl guter, verfügbarer
Wohnungen knapp ist, wird hier also „zwangsweise“
unterschrieben und sei es eine Staffelmiete mit wirksamen
Kündigungsausschluss.

Ja aber wo ist denn da der Zwang oder die Gewalt dahinter? Wenn man etwas haben möchte so wäre eine Gegenleistung die Regel. Auch hier hat jeder alternativen.

München ist im übrigen auch eine der Städte, in denen einige
Vermieter meinen, ihre potentiellen Mieter müssten ihnen vorab
erstmal ihre kuenstlerische Ader zeigen (z.B. vorsingen,
tanzen, etc) oder Abitur/Studienzeugnisse vorlegen, und danach
per Miet- oder sonstigem Vertrag ein paar Zusatzleistungen
zustimmen…

Ja, so ist das bei einem Vermietermarkt. Bei einem Mietermarkt muss der VM sich strecken um seine Wohnungen zu füllen. Auch hier finde ich keinen Zwang zB dass der M eine Wohung dann nehmen muss.

Im allgemeinen sollte die Wortwahl in einem Forum, das sich Wissend nennt, der Bedeutung nach eingesetzt werden.
Alles andere verwirrt nur und ist nicht zielführend.

Es gibt immer Alternativen: Campingplatz, Pension, Vorstadt, Herberg, Pick-Ass, Eigentum, usw. usf.

Wenn jemand alternativlos sich eine Wohnung wünscht, ist der VM doch nicht dafür verantwortlich. Auch nicht dafür, dass der Interessent so arm ist, das er er sich keine kaufen mag.

vlg MC