Staffelmiete mit Angabe usw. rechtmäßig?

Ich frage mich, ob es wohl richtig ist wenn jemand eine Staffelmiete in einem Mietvertrag vereinbart und die ersten drei Jahre konkret mit einem Betrag benennt, dann aber darunter u.s.w. schreibt.

Ich möchte das mal an einem fiktiven Beispiel klar machen.
Angenommen der Mietvertrag enthält folgende Angaben:

Die Miete beträgt im 1. Mietjahr für die Wohnung incl. Stellplatz 785,00 EUR, im 2. Mietjahr 800,70, im 3. Mietjahr 816,70 Euro (jeweils zuzügl. Nebenkosten). Wenn dann die Aufzählimh aufhört und darunter usw. steht, ist sowas dann ok?

Kann dann der Vermieter jedes Jahr weiter erhöhen, z. B. im 4. Mietjahr
833,03 Euro?

Wie kann man denn die jährliche Erhöhung überhaupt nachvollziehen? Wenn die Miete incl. Stellplatz ist und dieser Betrag nicht gesondert ausgewiesen ist, ist das denn dann richtig?

Hallo

Die Miete beträgt im 1. Mietjahr für die Wohnung incl.
Stellplatz 785,00 EUR, im 2. Mietjahr 800,70, im 3. Mietjahr
816,70 Euro (jeweils zuzügl. Nebenkosten). Wenn dann die
Aufzählimh aufhört und darunter usw. steht, ist sowas dann ok?

M.E. handelt es sich nur um eine wirksame Staffelmietvereinbarung bis zum 3. Mietjahr - siehe BGB § 557a
(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html

Wenn die Miete incl. Stellplatz ist und dieser Betrag nicht gesondert ausgewiesen ist, ist das denn dann richtig?

M.E. JA

Rudi (ianal)