Ich frage mich, ob es wohl richtig ist wenn jemand eine Staffelmiete in einem Mietvertrag vereinbart und die ersten drei Jahre konkret mit einem Betrag benennt, dann aber darunter u.s.w. schreibt.
Ich möchte das mal an einem fiktiven Beispiel klar machen.
Angenommen der Mietvertrag enthält folgende Angaben:
Die Miete beträgt im 1. Mietjahr für die Wohnung incl. Stellplatz 785,00 EUR, im 2. Mietjahr 800,70, im 3. Mietjahr 816,70 Euro (jeweils zuzügl. Nebenkosten). Wenn dann die Aufzählimh aufhört und darunter usw. steht, ist sowas dann ok?
Kann dann der Vermieter jedes Jahr weiter erhöhen, z. B. im 4. Mietjahr
833,03 Euro?
Wie kann man denn die jährliche Erhöhung überhaupt nachvollziehen? Wenn die Miete incl. Stellplatz ist und dieser Betrag nicht gesondert ausgewiesen ist, ist das denn dann richtig?