Hallo Barabara,
wir hatten uns vorgestern eine sehr nette Mietwohnung
angeschaut - und nun noch nähere Informationen zugesandt
bekommen. Hier wird eine Staffelmiete für einen Zeitraum von 5
Jahren vereinbart mit einer jährlichen Erhöhung der
Nettokaltmiete um voraussichtlich 3,5 %.
Die Nettokaltmiete beträgt zur Zeit 677 EURO.
Hier ist, um die Staffelmiete bewerten zu können, Klärung notwendig, ob diese Miete ortsüblich ist, am oberen Rand der ortsüblichen Miete oder bereits schon über der ortsüblichen Miete liegt. Mit Mieterhöhungen innerhalb von 5 Jahren von bis zu 17,5 % ( durch die Steigerung in den Folgejahren sind es tatsächlich in fünf Jahren jedoch 14,74 %, wird das 5. Jahr als Folgejahr ( in Wirklichkeit dauert das Mietverhältnis dann sechs Jahre sind es jedoch 18,77 % ab dem 5. Jahr. Du musst für die fünf Jahre von 677,00 EURO ausgehen und dann die jährlichen Steigerungen mit jeweils 3,5 %.
Ist die Miete an der Obergrenze ist eine solche Vereinbarung unseriös, wenn auch seit der Mietrechtsreform 2001 staatlich erlaubt. Ist die Miete im ortsüblichen Rahmen kommt es auf den Wohnort an und die Erwartungen, ob innerhalb von 5 Jahren die Mieten erwartungsgemäss um bis zu 18 % steigen.
Ist das üblich und seriös? (ich kannte das vorher nicht)
Ist 3,5 % angemessen? (das kommt immerhin schon nach einem
Jahr auf fast 25 EURO p.M. mehr, „des läppert sich…“)
Was kommt bei solchen Staffelmieten nach 5 Jahren? Geht das
dann immer weiter mit der Erhöhung, ist das Verhandlungssache?
Habt Ihr da Erfahrungen?
Was danach komt steht schon heute in Deinem Mietvertrag. Im übrigen kann nach heutigem Recht eine Staffelmiete auch länger als 5 Jahre abgeschlossen werden. Entweder wird die Miete nach 5 Jahren weiterhin mit laufende Staffelmietsätzen abgerechnet, Du weist möglicherweise nur noch nicht, dass dies so sein soll, denn was bedeutet eigentlich „um voraussichtlich 3,5 %“. Das heisst doch, dass ein Mietvertrag, wenn er Dir vorgelegt wird auch andere Zahlen enthalten kann oder hast Du Dich nur falsch ausgedrückt ? Liegt Dir ein Mietvertrag vor, steht dort klar vereinbart, dass es pro Jahr 3,5 % sind und es ist geregelt wie es weiterhin geht.
Hast Du einen Mietvertrag vorliegen, fehlen hier die Informationen. Hast Du keinen Mietvertrag und es wird eine „voraussichtliche …“ erklärt, empfehle ich, wenn Du dazu noch Zeit hast, anderen geeigneten Wohnraum zu suchen. Hier hält sich ein Vermieter Deine Option offen zum Vertragsabschluss und schiebt Dir dann, wenn Du mit der „voraussichtlichen Erhöhung von 3,5 % innerhalb von fünf Jahren oder gar noch länger“ nicht einverstanden bist, nicht nur die Beweispflicht zu sondern, wenn Du zugesagt hast, hast Du plötzlich zwei Wohnungen oder aber musst jede Bedingung anerkennen. Das Vorgehen halte ich für nicht seriös. Und vor solchen Vertragspartnern muss man sich dadurch schützen, dass man mit ihnen keine Verträge schliesst.
Gruss Günter