Hallo zusammen.
Folgender Fall:
In einem Staffelmietvertrag ist der letzte Staffeltermin annähend 2 Jahre her, weitere Staffeln sind nicht vereinbart. Da die Staffelvereinbarung sehr human war, und die Mieten in der Nachbarschaft zwischenzeitlich deutlich angezogen sind, stellt sic die Frage: Sollte man dem Vermieter einen neuen Staffelmietvertrag vorschlagen, um auf der sicheren Seite zu sein (und besser zu fahren als mit dem Vergleichsmietenprinzip)? Ist das überhaupt möglich/zulässig und vor allem sinnvoll, die Staffelvereinbarung zu erneuern? Wäre man dann automatisch wieder 4 Jahre an den Vetrag gebunden?
Und ist es richtig, dass der Vermieter auch nach Auslauf einer Staffelmiete an die Kappungsgrenze gebunden ist, sprich er kann die Mete nicht einfach auf Mietspiegelniveau anheben (der ja auch nur Neuvermietungen beinhaltet), sondern eben nur um 20% alle 3 Jahre?
Danke euch.