Staffelmiete

Hallo zusammen.

Folgender Fall:
In einem Staffelmietvertrag ist der letzte Staffeltermin annähend 2 Jahre her, weitere Staffeln sind nicht vereinbart. Da die Staffelvereinbarung sehr human war, und die Mieten in der Nachbarschaft zwischenzeitlich deutlich angezogen sind, stellt sic die Frage: Sollte man dem Vermieter einen neuen Staffelmietvertrag vorschlagen, um auf der sicheren Seite zu sein (und besser zu fahren als mit dem Vergleichsmietenprinzip)? Ist das überhaupt möglich/zulässig und vor allem sinnvoll, die Staffelvereinbarung zu erneuern? Wäre man dann automatisch wieder 4 Jahre an den Vetrag gebunden?
Und ist es richtig, dass der Vermieter auch nach Auslauf einer Staffelmiete an die Kappungsgrenze gebunden ist, sprich er kann die Mete nicht einfach auf Mietspiegelniveau anheben (der ja auch nur Neuvermietungen beinhaltet), sondern eben nur um 20% alle 3 Jahre?

Danke euch.

Hallo1

nach auslaufen der Staffelmietvereinbarung hat man einen ganz „normalen“ Mietvertrag.
Hier kann man auch erhöhen, eben nach einem örtlichen Mietspiegel oder nach Vergleichsmieten ähnlicher Wohnungen.

Eine neue Staffelmietvereinbarung müsste beidseitig( freiwillig) geschehen. zwingen kann der Vermieter seinen Mieter dazu nicht.

Und ob eine Vereinbarung für den Mieter Vorteile gegenüber dem normalen Erhöhungsverlangen (soweit überhaupt möglich !) hätte, muss man eben im Angebotsfall gut abklären.

MfG
duck313

Hallo!

Ja, die Kappungsgrenze gilt auch (natürlich auch) für ausgelaufene Staffelmietvereinbarungen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

MfG
duck313

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Hi und danke für die Antworten.

VG