Staffelmieterhöhung vergessen

Hallo liebe www’ler,

mal angenommen es besteht ein Mietvertrag, in dem eine Staffelmieterhöhung zum XX.XX.2004 vereinbart war. Nehmen wir weiter an, dass der Vermieter eine Vollmacht hat, die Miete einzuziehen und die Mieterhöhung einfach „vergisst“.

Würde der Vermieter nun feststellen, dass die vereinbarte Mieterhöhung vergessen wurde, wie sieht das jetzt rechtlich aus?

Im Internet finde ich immer das gleiche Beispiel, wonach der Anspruch auf die Differenzsumme nach 3 Jahren verjährt.

Aber könnte der Vermieter, nachdem er es gemerkt hat, ab sofort, also sagen wir ab 01.01.2008 die vereinbarte Miethöhe einfordern?

Schon mal vielen Dank für Eure Beiträge im Voraus.

MfG
Reni

Hallo

Hallo liebe www’ler,

mal angenommen es besteht ein Mietvertrag, in dem eine
Staffelmieterhöhung zum XX.XX.2004 vereinbart war. Nehmen wir
weiter an, dass der Vermieter eine Vollmacht hat, die Miete
einzuziehen und die Mieterhöhung einfach „vergisst“.

Würde der Vermieter nun feststellen, dass die vereinbarte
Mieterhöhung vergessen wurde, wie sieht das jetzt rechtlich
aus?

Im Internet finde ich immer das gleiche Beispiel, wonach der
Anspruch auf die Differenzsumme nach 3 Jahren verjährt.

Aber könnte der Vermieter, nachdem er es gemerkt hat, ab
sofort, also sagen wir ab 01.01.2008 die vereinbarte Miethöhe
einfordern?

Warum sollte er das nicht dürfen??? Ich geh mal davon aus , dass er sogar die „vergessene Zeit“ gleich mit einfordern kann…

Schon mal vielen Dank für Eure Beiträge im Voraus.

MfG
Reni

LG
Mikesch