Liebe Experten,
wie ist das bei einem Staffelmietvertrag geregelt? Muss ein Vermieter die Erhöhung ‚einfordern‘ oder muss der Vermieter automatisch die höhere Miete zahlen. Gibt es einen Unterschied bei Einzugsermächtigungen oder Daueraufträgen?
wie ist das bei einem Staffelmietvertrag geregelt? Muss ein
Vermieter die Erhöhung ‚einfordern‘ oder muss der Vermieter
automatisch die höhere Miete zahlen.
Im Mietvertrag ist ja vorgegeben, dass die Miete sich am xx. umd yy. und am xx.erhöht, also vom Mieter zu beachten.
Gibt es einen Unterschied
bei Einzugsermächtigungen oder Daueraufträgen?
Ja, bei Einzugsermächtigung bucht ein Dritter vom Konto ab, während beim Dauerauftrag der Kunde die Bank beauftragt, bestimmte Zahlungen vorzunehmen.
Wenn damit in Hinweis wg. dem Staffelmietvertrag gegeben sein sollte,
wenn der Vermieter eine Einzugsermächtigung hat, diese aber nur auf die derzeitige Miethöhe sich beschränkt, dürfte der Vermieter m.E. mit Beginn einer höheren Miete nicht den erhöhten Mietvertrag einziehen, es sei denn, dass dies im Mietvertrag ggf. in den AGB geregelt ist.
Wird die Miete per Dauerauftrag überwiesen, muß der Mieter dann den Dauerauftrag abändern.