Staffelmietvertrag kündbar ?

Angenommen es wurde ein Mietvertrag Mitte des Jahres 2004 geschlossen.

  • Ein Kündigungsverzicht besteht nicht.
  • Mietverhältniss beginnt am XX.YY.2004 und wird als Stufenpauschalmietvertrag geschlossen.
  • Das Mietverhältniss wird auf die Dauer von 5 Jahren, d.h. bis XX.YY.2009 geschlossen und endet ohne Kündigung
  • danach kann neu angemietet werden
  • Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Könnte jetzt, z.B. bis zum 3. nächsten Monats, der Vertrag gekündigt werden ? Und zwar unter Berufung auf §575 BGB und §557a und die damit ungültige Befristung ? Wie reagieren die Gerichte im Moment auf solche Sachlagen ?

Könnte jetzt, z.B. bis zum 3. nächsten Monats, der Vertrag
gekündigt werden ? Und zwar unter Berufung auf §575 BGB und
§557a und die damit ungültige Befristung ? Wie reagieren die
Gerichte im Moment auf solche Sachlagen ?

Weiss ich nicht
(ungültige Befristung ohne Nennung der Gründe für die Befristung) heist nur der Vertrag ist unbefristet. geschlossen.
oder habe ich das falsch verstanden mit ungültig.
Wolfgang

oder habe ich das falsch verstanden mit ungültig.

Nein, hast Du nicht :smile:
Ich wollte die § nur nicht komplett zitieren …