Hallo, wir sind Mieter in Berlin-Friedrichshain, 2014 haben wir einen Staffelmitvertrag unterschrieben, also noch vor der Mietpreisbremse. Der Vermieter wollte 620 Euro Kaltmiete für 62 qm (was bereits damals deutlich über dem Mietspiegel lag, aber üblich bei Neuvermieterung. Wir haben uns auf einen Staffelmietvertrag geeinigt, der bei 520 Euro begann, seit 2015 bei 570 Euro beträgt und dieses Jahr auf 620 Euro steigen und dabei dann auch bleiben soll.
Nun haben wir uns erkundigt und soweit wir es verstehen, darf die Miete auch bei Staffelmietverträgen nach der Erhöhung auf keinen Fall mehr betragen als der relevante Mietspiegel zzgl. 10% (das wären in unserem Kiez 325 Euro…). Allerdings haben wir den Mietvertrag wie gesagt noch vor der Mietpreisbremse unterschrieben. Doch andererseits erfolgte die erste Erhöhung - geschweige denn die bevorstehende - erst nach der Einführung der Mietpreisbremse.
Kann man also die neue Regelung trotzdem auf den Vertrag anwenden? Und was würde das bedeuten? Ist dann die nächste Erhöhung außer Kraft? Und vielleicht auch die letzte (von 520 auf 570 Euro)? Oder haben wir gar Anspruch darauf, nur noch den Mietspiegel + 10%, also ca. 325 Euro zu zahlen?
Vielen Dank allerseits!