Angenommen, jemand wäre als IGM-Mitglied nicht in der Lage, die IGM direkt anzufragen und wollte vermeiden bei dem pot. Arbeitgeber anzufragen, hier eine Frage in dieser Konstellation:
Nach welcher Betriebszugehörigkeit staffelt sich die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer wie hoch?
Gibt es nach 1, 2, 4, 6 und 10 Jahren einen Sprung in der Tariflichen Kündigungsfrist, oder wäre diese immer gleich? Wie lang wäre sie für einen Arbeitnehmer aus dem Bereich RLP unter IGM-verknüpften Vertrag, der 1,2,4,6 oder 10 Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen kann?
Angenommen,
der Bauer sagte erst mal guten Tag, wenn er in die Stadt käme.
jemand wäre als IGM-Mitglied nicht in der Lage,
die IGM direkt anzufragen
Auf welche gar merkwürdige Weise käme dieses zustande?
Arbeitnehmer aus dem Bereich RLP unter
IGM-verknüpften Vertrag
Wo in RLP der Betrieb ist , macht schon einen Unterschied im Tarifgebiet. In welchem Bereich, macht einen Unterschied im zutreffenden Tarifvertrag. Industrie oder Handwerk, desgleichen.
Aga,
CBB