Staffis und co

Hallo
Also ich wollte mal fragen wie es so ist wenn ich gerne mit einem Staffi in Urlaub fahre. Ich stell mir das so vor dass ich mit dem Wohnmobil und dem Huendchen (natuerlich aus dem Tierheim) zum Beispiel gerne nach Italien reisen wuerde. So, darf ich das denn oder gibt es generell Einfuhrverbot fuer Staffis nach Italien oder sonst ein Europaeisches Land. Hat vielleicht jemand sogar Erfahrungen gemacht in hundefreundlichen Hotels oder Campingplaetze wo „Kampfhunde“ nicht hindurfen, Schaeferhunde aber kein Problem waren? Ich wuerde ja schon gerne einen Staffi nehmen, aber ich denk mir dass ich auch gerne in Urlaub fahren wuerde, und da ich eh einen Hund aus dem Tierheim nehmen wuerde waers ja eigentlich egal. Ich weiss dass man sie nicht in jedem Bundesland ohne Problem halten darf, aber wie steht’s mit Durchreisen? Ich werde dann eh in Luxemburg leben, und da sind sie Gott sei dank nicht eingestuft.
Danke und Tschuessi

Guten morgen,
also zur rechtlichen Regelung Innland: In jedem Bundesland gibt es zwar andere Regelungen aber idR gilt daß wenn du z.B. aus BW kommst und nach SH fährst du dich an die Gesetze aus BW gebunden bist. D.h. z.B. ein Staff Bull ist in BW nur Leinenpflichtig. In SH aber Maulkorbzwangpflichtig da dort auf KatI und hier auf KatII eingestuft so darfst du idR dort auch ohne MK laufen. Allerdings mitzuführen ist immer:stuck_out_tongue:ersonalausweis, Impfpass, Nummer der Haftpflicht, Steuerbescheid in Kopie(Auch auf DinA7 langt!) sowie die Anmelderegistirerung durch das jeweilige Ordnungsamt. Alles ist auf Verlangen Lückenlos vorzuweisen. Ein Recht auf Behandlung nach deinem Landesgesetz besteht aber nicht! D.h. die jeweilige Polizeistreife darf verlangen daß das örtliche Gesetz eingehalten wird aus gründen der Gleichbehandlung
Doch wird dir da Ortsfremd kein Verfahren an den Hals gehängt wenn du dich vernünftig verhälst. Tust du es nicht darf der Hund wegen Erwiesener Unzuverlässigkeit (in diesem Fall z.B. durch Beamtenbeleidigung) des Halters beschlagnahmt werden.
Fährst du ins Ausland solltest du die dort vorhandenen Verordnungen kennen. Der Übertritt an der Grenze ist idR problemlos(da keine Grenzen ausnahme Schweiz) vorhanden.
Bei wiedereinreise muss der gesammte Papierkrempel wieder vorweisbar sein da du dann ein in Deutschland registriertes Tier nur wieder mitbringst jedoch keine Illegale Einfuhr vornimmst. Siehe BVG Urteil 03/4 bzw. ich glaube zwischen 11/01 und 05/02 wurde ein ebensolches zu diesem Thema gefällt. Am Besten hier unter http://www.innenministerium.de nachschauen!. Dort Suchwort Kampfhund eingeben.
Die Regelungen für das Ausland erhälst du unter z.b. http://www.adac.de
Zu Reiseunternehmen: http://www.flughund.de/ ist eines der besten seiner Art. Ich selbst hab dort immer gefunden was ich suchte. Diese Dame wird dir auch mit Auslandsregelungen helfen können.
Gruß Steffen

Hi,

leider keine direkte Info zum Thema…

Wenn Du mit Deinem Wufflon nach Italien fährst (oder andere Südländer) informier Dich bei Deinem TA vorher über Leishmaniose. ISt ein übles Mitbringsel aus diesen Ländern dass der Hund zeitlebens nicht mehr wirklich los wird… unser hats.

JD