Staftat im Chat

Hallo:

Jemand verschickt Nachrichten mit sexuellem Inhalt im Chat an andere Chat-Teilnehmer(Teilnehmerin).
In diesem Chat gibt es die Möglichkeit/Funktion, anderen Teilnehmern Nachrichten zu schicken.
Kann solche Nachrichten mit sexuellem Inhalt strafbar sein? und wenn ja, welche Strafe droht?
Verfasser und Empfänger der Nachrichten sind Erwachsen.
Gruss
Sphinx

Hallo,

ist sehr dünn und hängt von der Qualität der Nachrichten ab. Mir würde allenfalls Beleidigung u.U. Drohung einfallen. Alles andere wäre mir echt zu dünn.

Unter Umständen könnte man noch an eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung denken.

Aber bei allen Maßnahmen muss die Beeiträchtigung schon massiv sein. Ein Spruch wie „Willste f…“ wird da wohl nicht ausreichen.

Das sinnvollste wäre es nach meiner Einschätzung Kontakt zum Betreiber aufzunehmen und das Verhalten des Users zu rügen.

Hoffe es hilft was
Viele Grüße
Bernhard

Hallo Bernhard:
Danke für die Antwort:
Es war so was wie ähnlich, wie der Hablsatz in deiner Antwort (… willst …)
Gruss
Sphinx

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Entgegen landläufiger Meinung ist sexuelle Belästigung kein Straftatbestand; siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Belästigung .
Höchstens als Beleidigung könnte man es verfolgen.

Entgegen landläufiger Meinung ist sexuelle Belästigung kein
Straftatbestand; siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Belästigung .
Höchstens als Beleidigung könnte man es verfolgen.

höhstens? na dein „zitierter“ link ist da eindeutig… btw, würde ich hier auch §§177, 238 und 240 StGB nicht vergessen…

gruss

ps: nicht einfach google und wiki lesen, dafür ist jura zu komplex

Entgegen landläufiger Meinung ist sexuelle Belästigung kein
Straftatbestand; siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Belästigung .
Höchstens als Beleidigung könnte man es verfolgen.

höhstens? na dein „zitierter“ link ist da eindeutig… btw,
würde ich hier auch §§177, 238 und 240 StGB nicht vergessen…

Nicht jede sexuelle Belästigung ist auch eine Beleidigung. Das vom Autor des Artikels gebrachte Beispiel „Willst du ficken?“ ist nicht immer eine Beleidigung. Nur wenn der Schreiber den Leser damit herabsetzen wollte, wäre es eine solche.

ps: nicht einfach google und wiki lesen, dafür ist jura zu
komplex

Wieso? Mit einem Gerechtigkeitsempfinden und google und wikipedia kommt man schon recht weit. Dass einige Gradwanderungen manchmal falsch sind oder ich Details nicht weiß, kann ich nicht vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel die von dir weitren genannten Paragraphen.
Dafür danke ich dir.

das waren Nachrichten mit sexuellem Inhalt, die im chat verschickt worden sind.
darauf ist der Chat-Admin benachrichtigt worden und er den User gesperrt.
in der AGB des Chates steht, dass Nachrichten mit sexuellem Inhalt an andere Personen strafrechtlich verfolgt werden können.
Der User, dem die Nachrichten verschickt worden, hat freie Hand, ob er rechtliche Schritte einleiten will.
Der Inhalt der Nachrichten war ein Verlangen nach Oralem Stimmulieren des Anus.
Danke für Antworten.

Wieso? Mit einem Gerechtigkeitsempfinden und google und
wikipedia kommt man schon recht weit. Dass einige
Gradwanderungen manchmal falsch sind oder ich Details nicht
weiß, kann ich nicht vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel die
von dir weitren genannten Paragraphen.
Dafür danke ich dir.

Gerechtigkeitsempfinden hat nicht aber wirklich „gar nix“ mit Recht zu tun. Gerade deswegen ist Rechtsberatung durch Leihen verboten.

Ein grossteil deiner hier geposteten Aussagen sind falsch. Geh mal in einer Uni und nimm dir da einen Strafrechtskommentar. Dort kannst du mal was zu den oben genannten Aussagen nachlesen und versuchen zu verstehen, was die damit aussagen wollen.

gruß

Also allgemein gesehen und nicht auf einen konkreten Fall bezogen ist z.b. die Beleidigung ein Antragsdelikt und kann somit nur vom Betroffenen angezeigt werden.

Wenn nur z.b. AGB diese Art der Nachrichten verbieten ist das Strafrechtlich erstmal unerheblich. Sollten diese Nachrichten aber ein Recht verletzen, können sie auch verfolgt werden.

Gruß

Gerechtigkeit

Gerechtigkeitsempfinden hat nicht aber wirklich „gar nix“ mit
Recht zu tun.

Schon wieder so eine Demokratiefeindliche Aussage.
Wie kommst du darauf?
Das bestehende Rechtssystem ist grundsätzlich mit meinem Gerechtigkeitsempfinden vereinbar.
Wieso trifft das bei dir nicht zu?
Mich interessiert das wirklich sehr!

Gerade deswegen ist Rechtsberatung durch Leihen
verboten.

Das ist zum Beispiel ein Punkt, der nicht mit meinem Gerechtigkeisempfinden zusammen passt.
Ich halte die Menschen für mündig genug, um selber zu entscheiden, wer sie beraten soll.

Ein grossteil deiner hier geposteten Aussagen sind falsch.

Welche genau und aus welchen Gründen?

Geh mal in einer Uni und nimm dir da einen Strafrechtskommentar.

Hilf mir doch einfach weiter und sag mir, was genau dieses Kommentaren zuwider läuft.

Ich finde ´man kann sowas auch ganz einfach, ohne hocheschätze Anwälte lösen! Tipp einfach als Antwort folgende Buchstaben ein:

N E I N … Vielen Dank!

Auch höflich kann man deutlich sein.
Wenn er (oder gar sie!?) weiter müllt dann
schliesse ich mich an… sprech den Admin an!

Begeb Dich nicht auf das Niveau dieser Person!

… Und solltest Du wieder erwartend diese Person sein… rechtlich hast Du wenig zu befürchten … aber geh doch eifach mal mehr abends mehr aus…! Viel Erfolg!:smile:

Gerechtigkeitsempfinden hat nicht aber wirklich „gar nix“ mit
Recht zu tun.

Schon wieder so eine Demokratiefeindliche Aussage.
Wie kommst du darauf?
Das bestehende Rechtssystem ist grundsätzlich mit meinem
Gerechtigkeitsempfinden vereinbar.
Wieso trifft das bei dir nicht zu?
Mich interessiert das wirklich sehr!

weil ein jura studium dem verständnis des deutschen rechts doch erheblich weiter hilf

Gerade deswegen ist Rechtsberatung durch Leihen
verboten.

Das ist zum Beispiel ein Punkt, der nicht mit meinem
Gerechtigkeisempfinden zusammen passt.
Ich halte die Menschen für mündig genug, um selber zu
entscheiden, wer sie beraten soll.

weil die gefahr besteht, das sie von jemand wie dir beraten werden

Ein grossteil deiner hier geposteten Aussagen sind falsch.

Welche genau und aus welchen Gründen?

fast jede, weil sie keine Grundlage oder Anspruchsgrundlage oder Zusammenhang zum deutschen Recht hat

Geh mal in einer Uni und nimm dir da einen Strafrechtskommentar.

Hilf mir doch einfach weiter und sag mir, was genau dieses
Kommentaren zuwider läuft.

alles!

das bringt aber nichts, also zurück zu thema, da ist alles gesagt

Nu mal Butter bei die Fische!
Tag,

also wenn Du schon verlautbarst, dass die bisherigen Worten rechtlich falsch waren und nicht mit den gängigen Kommentierungen des StGB übereinstimmen, dann sollten dem jetzt auch mal konkrete Inhalte mit Nennung der entsprechenden Aussage und Zitierung der relevanten Kommentarfundstelle folgen.

Wer A sagt,…

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wer nur a sagt, der ist meistens greulich faul :stuck_out_tongue:

gruss

wer nur a sagt, der ist meistens greulich faul :stuck_out_tongue:

gruss

Also doch nur heiße Luft.

Keine weiteren Fragen…

dann beleg du doch mal seine aussagen…

Dann schließe ich hiermit die Beweisaufnahme.

Herr Staatsanwalt, bitte …!

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weil ein jura studium dem verständnis des deutschen rechts
doch erheblich weiter hilf

Wenn ein Jura-Studium dir zu der Erkenntnis verholfen hat, dass das deutsche Rechtssystem nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, dann ist da etwas vollkommen falsch gelaufen.