Ich habe eine Hauswindanlage und der Mast muss so ausgeführt sein, das der Windgenerator oben mit einer Windlast von maximal 1800 N den Mast belasten kann.
Wie kann ich berechnen welche Wandstärke ein geschweißtes Stahlrohr haben muß um diese Bedingung zu erfüllen???
Danke für Eure Hilfe!
luigi66
Hallo Luigi66,
Ich habe eine Hauswindanlage und der Mast muss so ausgeführt
sein, das der Windgenerator oben mit einer Windlast von
maximal 1800 N den Mast belasten kann.
Entscheidend für die Belastung ist die Höhe des Mastes/Rohres.
Dann sollte man auch wissen, welche Schwingungsbelastung das Windrad durch den Strömungsabriss erzeugt.
Wie kann ich berechnen welche Wandstärke ein geschweißtes
Stahlrohr haben muß um diese Bedingung zu erfüllen???
Zwar kann ich dir keinen Hinweis/Link geben. Aber eins ist gewiss : Willst du auf der sicheren Seite sein, verlangt das eine bestimmt eine kompliziertere Berechnung, die du durch jemandem „vom Fach“ machen lassen solltest. Du kannst in Teufels Küche kommen, sollte dir der Generator abstürzen und du keine fachgerechte Auslegung nachweisen kannst.
Die Befestigung des Generators am Windrad ist sicher auch kritisch zu prüfen.
Auch könnte ich mir vorstellen, dass eine solche Anlage (1,8kN Windkraft) als Ganzes abnahmepflichtig ist.
Gruß
Karl
Hi…
Ich habe eine Hauswindanlage und der Mast muss so ausgeführt
sein, das der Windgenerator oben mit einer Windlast von
maximal 1800 N den Mast belasten kann.
Wie kann ich berechnen welche Wandstärke ein geschweißtes
Stahlrohr haben muß um diese Bedingung zu erfüllen???
Wenn der Mast höher als 1-2 m sein soll, wird das wohl in die Größenordnung Laternen- oder Ampelmast gehen. 2"-Wasserleitung hält zwar einiges aus, aber nicht alles - und ist zudem nicht für diesen Zweck zugelassen.
Auch könnte ich mir vorstellen, dass eine solche Anlage (1,8kN
Windkraft) als Ganzes abnahmepflichtig ist.
Das denke ich auch. Hab auf die Schnelle nur etwas zu Antennenmasten gefunden: „Bei Masten mit einer max. freien Länge von 6m und einem Biegemoment bis 165Kpm ist keine Genehmigung der örtlichen Baubehörde, kein statischer Nachweis und keine Abspannung erforderlich.“
Was umgekehrt bedeutet: Ist der Mast des Fragestellers höher als 90 cm, können all diese Dinge erforderlich sein.
genumi