Hallo,
habe fuer eine US Visagebuehr im Fruehjahr 07 einen $Orderscheck gekauft.Durch die Visastelle war versehentlich der Name meines Mannes falsch geschrieben worden. Da die Gebuehr - einmal gezahlt- nicht erstattet wird,habe ich bis zur korrekten Namensaenderung gewartet. Es gab ewig Standard Computerantworten , bevor sich ein Mensch der Sache annahm, so dass sich die Sache bis August hinzog.Mit den endlich richtig geschriebenen Unterlagen schickte ich dann auch den Scheck ein.
Nun erhalte ich von meiner Bank die Info,Scheck noch nicht eingeloest , aber auch nicht mehr gueltig.
Ganz abgesehen davon ,dass es schwierig werden wird , das an die Visastelle in den USA zu vermitteln, habe ich noch ein anderes Problem.
Fuer die Rueckerstattung des Schecks gibt es ein Erstattungsformular und zusaetzlich eine Haftungsfreistellung :
>Ich (wir) verpflichte(n) mich (uns) hiermit unbedingt und unwiderruflich, Sie >auf erstes Anfordern
>von allen Ansprüchen freizuhalten, die gegen Sie im Zusammenhang mit Ihrer >Scheckziehung
>vom … auf … über … (Währung, Betrag) … gerichtet werden.
Kann jemand einem Laien erklaeren, was genau das heisst ?
Danke,
Do
ich kann Dir erklären, was das normalerweise bedeutet, allerdings nur für das deutsche Recht und da werden Schecks nicht ungültig.
Wenn Du z.B. ein Sparbuch verlierst, ist nicht das Geld weg. Das Buch legitimiert zwar den Vorleger auf eine gewisse Weise, aber der Kontoinhaber muss das Geld nicht abschreiben. Er macht eine vorgedruckte Verlusterklärung und bekommt das Geld trotzdem. In dieser Verlusterklärung steht so ungefähr dasselbe drin wie in Deinem Text.
Das bedeutet folgendes: Der Kontoinhaber bekommt das Geld, ohne dass das Sparbuch (mit Legitimationscharakter) zurückgegeben wird. Es kann ja passieren, dass das nochmal auftaucht (z.B. an einen Dritten abgetreten wurde) und von der Bank aus der Urkunde heraus nochmal Zahlung verlangt wird.
So ungefähr verstehe ich auch die genannte Klausel. Man will wohl sicherstellen, dass nicht noch jemand später Ansprüche aus diesem Scheck stellt, bevor man es Dir rückerstattet.
ich kann Dir erklären, was das normalerweise bedeutet,
allerdings nur für das deutsche Recht und da werden Schecks
nicht ungültig.
ungültig weiss ich auch nicht, aber es gibt ja immer noch die gesetzlichen Vorlagefristen für Schecks, sofern in Deutschland zahlbar gestellt: 8 bzw. (Überseeschecks)70 Tage.
nach deutschem Recht wird ein Scheck nicht ungültig. Die Vorlagefristen hatten früher zwei Bedeutungen, die beide weggefallen sind:
Die Einlösungsgarantie von ec-Schecks is auf eine Vorlage innerhalb der Vorlegungsfrist beschränkt (die Einlösegarantie gibts nicht mehr
Früher war es für die Verbindlichkeit einer Schecksperre von Bedeutung, ob der Scheck innerhalb oder ausserhalb der Frist vorgelegt wird (wurde vom BGH gekippt)
Was nicht heisst, dass er danach nicht mehr eingelöst wird.
Nur darf die Bank danach die Einlösung verweigern. (Mal unabhängig von der Frage ob er gedeckt ist oder nicht.)