Hallo Rechtskundige,
gesetzt sei eine Ex-Freundin, von der „er“ nichts mehr wissen möchte, was er ihr auch schon schriftlich und mündlich kund tat. Ein Wechsel der Handynummer schaffte keine Abhilfe. Binnen der letzten zwölf Monate schrieb sie einen Brief, rief (unter der neuen!) Nummer an und warf eine Karte mit einem Neujahrsgruß ein. Ihn belastet das, zumal seine „Neue“ eifersüchtig ist.
Ist das Verhalten der Ex bereits anzeigewürdig hinsichtlich „Stalking“?
Vielen Dank,
Andreas
wir reden hier über einen brief, eine neueskarte und einen anruf in 12 monaten?
Hallo Genius,
danke, das reicht mir in der Tat als Antwort. Hab vielen Dank,
Andreas
off topic
wir reden hier über einen brief, eine neueskarte und einen
anruf in 12 monaten?
Jajaja…die Stalker werden auch immer dreister 
Gruß Lulea
Hallo,
zuerst könntest du schon mal den Gesetzestext nachlesen. http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html
Dazu dann die Frage, wie beharrlich ist die Ex denn? Weil umsonst hat mein Vorredner nicht gefragt ein Anruf, eine Karte etc… Bei drei „Vergehen“ redet man noch nicht vom Stalking.