nehmen wir an person a und person b haben ein kind, person a hat b geschlagen gedemütigt und sonst was gemacht,
person b trennt sich dann sicher irgendwann von person a und nimmt das kind rechtens mit.
person a lässt sich das nicht gefallen und fängt an zu stalken, droht mit entführung und und und also sagen wir mal so a macht das volle programm.
das kind leidet ja dann natürlich drunter.
wenn person b zur polizei geht heißt es ja immer so schön man könne nix machen da ja noch nix passiert sei.
nun meine frage, was gibt es für andere möglichkeiten ausser das warten das was passiert?
zunächst könnte man sich z. B. bei Polizei oder Stadt oder Kreisverwaltung, Krankenkassen, Frauenhaus odgl. erkundigen, ob es für derartige Fälle Selbsthilfegruppen odgl. in der Stadt oder Region gibt.
Sollte das nicht der Fall seiin und amn gar keine Anlaufstelle genannt bekommen, würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden: Ggf. einstweilige Verfügung beantragen . . .
Hallo,
rein rechtlich gesehen ist es schlichtweg falsch wenn die Polizei sagt „es müsste erst was passieren“. Durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen von 2007 wurde der §238 StGB eingeführt. Dieser stellt ein Nachstellen (Stalking) auch unter Strafe wenn „nichts passiert“. Das Stalking muss dabei allerdings zunächst eine gewisse Schwelle überschreiten und sich spürbar negativ auf die Lebensgestaltung des Gestalkten auswirken. Die Schwelle dafür ist von der Rechtsprechung bisher relativ hoch angesetzt worden, sollte jedoch tatsächlich das „volle Programm“ abgezogen werden, könnte dies durchaus für eine Anzeige ausreichen.
Hallo!
Neben dem schon genannten StGB-Paragraphen kann auch ein gerichtliches Näherungs- und Kontaktverbot erwirkt werden, dazu kommen die weiteren Strafrechtsparagraphen wie Bedrohung, Beleidigung etc. Es gibt also schon eine ganze Reihe von Möglichkeiten.
zum einen wäre wichtig, das Jugendamt einzuschalten. Denn durch die Trennung muss auch das Sorgerecht geregelt werden / oder ist schon geregelt, und so muss das Amt auch erfahren, wie unverantwortlich sich diese Person verhält.
Zum anderen kann man (evtl. unter Einschaltung eines Anwalts oder des Jugendamtes) beim zuständigen Amtsgericht (kostenpflichtig) eine Eilentscheidung erwirken, dass sich die Person unter Strafandrohung z.B. nicht nähern darf bis auf x Meter oder keinen Kontakt aufnehmen darf o.ä.
Gerade wenn aber das Sorgerecht noch nicht geregelt wäre, sollte beratend das Jugendamt eingeschaltet werden.
aber spinnen wir mal weiter und gehen davon aus das dies alles getan wurde und dennoch nix passiert.
und es sogar so weit geht das person a sich in diversen communitys als sein kind ausgibt und schlecht über person b redet. das is ja auch teil vom vollen programm, diese ewige schlecht gerede und gemache hinterm rücken des anderen.
Person B sollte dann die Kanzlei seines/ihres Vertrauens aufsuchen und dort nach Hilfe bei der Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung (Näherungsverbot o.Ä.) gegenüber A fragen.
Zwar kann bis zu einem Streitwert von 5000€ auch ohne Anwalt vor das Amtsgericht gezogen werden (darüber ist das Landgericht zuständig, dann gilt Anwaltszwang), da B die Kosten dafür aber zunächst vorstrecken muss und nur davon befreit wird wenn B „gewinnt“, ist hier in jedem Fall zu anwaltschaftlicher Vertretung zu raten.
Sollte A daraufhin dagegen Verstoßen kommen u.U. Ordnungsgelder oder Ordnungshaft auf A zu.
Stelle einen Antrag bei Gericht das er sich dir und dem Kind nicht mehr nähern darf.wechsel deine Telefonnummern.natürlich keine einträge machen lassen in telefonbuch.alles was du gegen ihn sammeln kannst und auch immer wieder zeugen suchen die etwas mitbekommen also nachbarn, freunde oder auch fremde auf der strasse.wenn er drohungen ausspricht musst du diese bei der polizei melden.wenn du glaubst du schaffst es alleine nicht dann gibt es nur noch die môglichkeit in ein frauenhaus zu gehen.ich wünsch dir viel glück und das alles für dich und dein kind git wird