Stalking gem. 238 StGB

Der neue Parapraph zu Stalking ist etwas verwirrend.

Was muss konkret vorliegen, um Stalking nachzuweisen?

Lg

ily

Hi,

ich glaub, da gibt’s keine konkreten Listen, was alles vorliegen muß; das Gericht prüft i. d. R. die Einzelfälle, d. h. die Geschehnisse werden in der Antragschrift zur einstweiligen Verfügung aufgelistet.

Ich kenne so Fälle wie ständige SMS, Auflauern (was Zeugen bestätigen können), häufige ungewollte Anrufe, allgemein penetrante unreflektierte Kontaktaufnahme des Stalkers, die betreffende Person fühlt sich bedroht / hat Angst usw.

Gib doch mal Beispiele, an welche Geschehnisse Du denkst.

Gruß,

Lara

zum Beispiel:

Ein Typ und ein Mädel sind zusammen. Der Vater bekommt es mit und hat was dagegen. Das Mädchen wird in zwei wochen 18. Der Vater zwingt sie eine Anzeige zu stellen, ansonsten schickt er sie nach Türkei und lässt sie dort heiraten. Der Junge hat aber über 1000 SMS Beweise, dass es kein Stalking ist! Ist es stalking, wenn das Mädchen mit ihm ganz normal schreibt? Das Mädchen wird von ihrem Vater gedroht eine Anzeige zu stellen! Ausserdem bedroht der Vater dem Jungen die knochenzubrechen!
Ihm wird stalking vorgeworfen ohne Begründung, er muss Lichtbilder und Fingerabdruck abgeben. ISt dies rechtmässig?

danke lara

lg

ily

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Hi,

na ja, ich denke, da könnte man im Falle einer Anzeige schon vortragen, wie es aus der Sicht des Stalkers ist. Auch als Beschuldigter wird man ja ausführlich gehört und die Polizei / Gerichte bilden sich ihre eigene Meinung.

Hallo!

h. die Geschehnisse werden in der Antragschrift zur
einstweiligen Verfügung aufgelistet.

Nur mal kuru angemerkt, die Frage zielte nicht auf das Gewaltschutzgesetz sondern auf die neuerliche StGB-Änderung - zu der man stehen kann wie man will. Ich hab mir die Vorschrift ehrlich gesagt noch nie angesehen…ud ich halte sie auch nicht unbedingt für notwendig.

Gruß.

Florian.

Hallo!

Ist es
stalking, wenn das Mädchen mit ihm ganz normal schreibt?

Kann ich mir nicht vorstellen - immerhin muss man einem Menschen unbefugt nachstellen. Und wenn sie damit einverstanden ist, kann das kaum strafbar sein.

Ihm wird stalking vorgeworfen ohne Begründung, er muss
Lichtbilder und Fingerabdruck abgeben. ISt dies rechtmässig?

Das kann man so einfach nicht beurteilen, da sollte man sich im Zweifel - auch in Hinblick auf das nachfolgende Verfahren, das u.U. ansteht, mal an einen Verteidiger wenden.

Gruß,

Florian.

Hallo,

na ja

wie „naja“??? Wenn man mal annehmen würde, dass die Schilderungen von Ily richtig sind, sollte man noch erwähnen, dass sich der genannte Vater strafbar gemacht hat! (Ich bin nur ein Laie, aber strafbar dieser Dinge:smile: Bedrohung (wegen Knochenbrechen), falsche Verdächtigung bzw. Anstiftung dazu und evt. noch Nötigung gegenüber der Tochter (weil er sie dazu drängt, gegen ihren Willen etwas falsches gegenüber der Polizei zu behaupten). Aber ich bin kein Jurist, wer weiß das genau?

Ob das nun gegen das „Zurückschicken“ hift, mag ich nicht beurteilen.

Grüße,
bigjohn

P.S. In vielen größeren Städten gibt es eine Öffentliche Rechtsauskunft, die Leuten mit wenig Geld hilft. In Frankfurth vermutlich auch. (Vllt können die konkret helfen, Einkommensnachweis nicht vergessen.)

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