Hallo,
ich brauche Hilfe denn ich werde des stalkings bezichtigt, mit strafrechtlich eingeleiteter Anklage.
Die Klägerin behauptet ich habe sie beleidigt und damit ihre Ehre verletzt.
Weder das eine noch das andere trifft zu!
Des weiteren gibt sie an ich würde sie in meinem Whatsapp „Status“ kontaktieren.
Nun meine Fragen:
- ist „mein“ persönlicher Whatsapp Status ausschliesslich meine Privatsphäre?
- kann die Klägerin mit dem was ich dort poste einen Anklagepunkt erwirken?
(alle Bilder und Statements von mir, bewegten sich im rechtlichen Rahmen, denn ich habe keine Namen oder persönliche Anreden gepostet)
Welche „Pflichten“ hat die Klägerin bei der Eröffnung einer Anklage?
- muss sie selbst, alle denkbaren Kontaktmöglichkeiten, vermeiden?
- darf sie „mir“ selbst nachstellen?
z.B.:
- Sie hat nach der Anklagestellung, 2mal in Begleitung, das Vereinsgelände (sie ist nicht in diesem Verein) aufgesucht und als sie mich entdeckte die Flucht ergriffen.
- Sie kontrolliert meinen Whatsapp Status und klagt mich daraufhin an.
Wie soll / kann ich jetzt sinnvoll vorgehen?
- selbst einen Strafantrag wegen Verleumnung stellen? (Beleidigung, Falschaussage)
- selbst einen Strafantrag wegen stalkings stellen? (Whatsapp-Status, Nachstellen-Vereinsgelände)
Die Überlegung eine anwaltliche Vertretung hinzuzuziehen besteht, nur damit sind hohe Kosten verbunden die von keiner Rechtschutzversicherung abgedeckt werden!?
Für Ihre sachdienlichen Hinweise bin ich schon jetzt sehr dankbar!
Mfg
Oliver