Stalking – wie vorgehen?

Hallo, meine Ex-Freundin, von der ich mich im November 2015 nach Jahren einer Fernbeziehung trennte, hat vor zwei Monaten Ihre Tochter „geschickt“, um mir „ein Zeichen zu geben“.

Ich möchte mit der Frau definitiv nichts mehr zu tun haben, auch nicht mit Ihrer Tochter und vor allem keinerlei „Zeichen“ gegeben bekommen.

Die Dame(n) wohnen auf dem Lande am Alpenrand, während ich in Berlin wohne. Ich finde es völlig unangebracht, ausgerechnet das Hotel direkt neben meinem Haus zu nehmen (neben der Tatsache, daß „ein Zeichen gegeben“ werden sollte von ihrer Tochter, nachdem ich dieser zwangsläufig beim morgendlichen Brötchen holen über den Weg lief).

Ist eine Anzeige nach § 238 StGB (Nachstellung) ratsam?

Besten Dank.

Weil sie sich in einem Hotel in deiner Nachbarschaft einquartiert? Ernsthaft?

Nein, weil sie mich nicht in Ruhe lassen. Es finden aktive Kontaktaufnahmen statt, sie frequentieren ausschließlich die von mir ebenfalls genutzten Lokalitäten (Stammbar, etc). Berlin ist doch relativ groß – da muss sowas nicht wirklich sein.

Also, ja: Ernsthaft.

Ah, ok. Dann gehe doch mal zur Polizei. Dort sagt man dir wie erfolgversprechend eine Anzeige ist.

Polizei? Oh, jetzt muss ich lachen.

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Kannst natürlich auch direkt zur Staatsanwaltschaft oder zum Amtsgericht gehen und die dort stellen wenn dir der Gang zur Polizei zu lachhaft ist.

Was stellst du dir stattdessen vor? Beim nächsten Stammkneipenbesuch die Freunde Heckler und Koch mitnehmen?

Ja, aber was bezweckst Du denn mit Deiner Frage?


Da Rechtsbrett wahrscheinlich:

Justiz „einschalten“?

[ ] JA
[ ] NEIN


Dass die Damen Dich nicht wirklich „stalken“, ist Dir hoffentlich klar?!

Glückauf!

PS: Mein Tipp:
[X] NEIN

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Ich würde da erst mal sehr systematisch vorgehen, bevor Du mit Anzeige wegen Stalking agierst. Erfolg wird die nur haben - dann aber eher schon -, wenn Du tagebuchmäßig jeden unerwünschten Annäherungsversuch und Deine Reaktion darauf schriftlich festhältst. Wenn allerdings sowas wie Nötigung oder Hausfriedensbruch stattfindet, kannst Du damit vorgehen. Zeugen sind immer gut.
Deiner Ex würde ich zunächst mit Einschreiben per Rückschein untersagen, selber oder per beauftragter Person Kontakt zu Dir auf zu nehmen.Teile Ihr ruhig mit, dass Du anderenfalls rechtliche Schritte Unternehmen wirst.
Du musst dann aber auch selber konsequent bleiben.
LG