Stammeinlage GmbH

Ich würde gerne wissen, wie hoch das Stammkapital einer GmbH sein muss. Hierbei geht es nicht um die gesetzliche Einlage von 25.000 € sondern wie hoch der Betrag MINDESTENS sein muss.

Ich habe gehört, das nur 50% (12.500€) eingezahlt werden muss. Für den Rest, haftet man in Form von Sacheinlagen und persönlich.

Also wie hoch muss die Mindesteinlage sein??

Lg
Björn Bause

Servus Björn,

Ich würde gerne wissen, wie hoch das Stammkapital einer GmbH
sein muss. Hierbei geht es nicht um die gesetzliche Einlage
von 25.000 € sondern wie hoch der Betrag MINDESTENS sein muss.

Mindestens 25.000 €, Stammeinlage pro Gesellschafter mindestens 100 €. Da kann man nicht drum handeln, das steht in § 5 I GmbHG.

Vermutlich geht es Dir nicht um das Stammkapital, sondern um den Anteil, der eingezahlt sein muss, damit die Anmeldung wirksam erfolgen kann.

Dazu § 7 II GmbHG: Mindestens ein Viertel auf jede Stammeinlage, insgesamt muss die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein, damit die Anmeldung erfolgen kann.

Ich habe gehört, dass nur 50% (12.500€) eingezahlt werden muss.

Das stimmt so nicht. Von der Verpflichtung zur Leistung der Einlagen können die Gesellschafter nicht befreit werden - § 19 II GmbHG. Die zitierte andere Hälfte kann allerdings „irgendwann später“ angefordert und bezahlt werden. Läuft faktisch auf eine Art „persönliche Haftung“ hinaus.

Falls alle Anteile sich in einer Hand befinden oder innerhalb von drei Jahren nach Eintragung in einer Hand vereinigen, muss der alleinige Gesellschafter die Geldeinlagen voll einzahlen oder für die Zahlung der noch ausstehenden Beträge eine Sicherung bestellen.

Für den Rest, haftet man in Form von Sacheinlagen und
persönlich.

Au, Vorsicht! Sacheinlagen sind bloß Sacheinlagen, wenn sie nach Gegenstand und Betrag im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden.

Nebenbei zum Thema Sachgründung:

Wer mit einer frisch gegründeten kleinen GmbH gleich in den ersten Jahren eine steuerliche Betriebsprüfung haben will, erreicht dieses Ziel leicht, indem er den Weg der Sachgründung wählt.

Eine beliebte Form der Sachgründung ist die sogenannte „mißglückte Sachgründung“: Man schreibt irgendwelche Zahlen in den Sachgründungsbericht, und später stellt sich raus, daß all die schönen Sachen weit entfernt von dem Wert waren, mit dem sie eingelegt werden sollten. Ergibt im Extremfall die steuerliche Behandlung der (nicht zustande gekommenen) GmbH als Personengesellschaft. Nicht schön, das.

Für die Grundlagen sinnvollerweise §§ 1 - 34 GmbHG mal durchlesen. Gibts als (unkommentierte) Taschenbuchausgabe für 5,50 €, die sich lohnen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Für die Grundlagen sinnvollerweise §§ 1 - 34 GmbHG mal
durchlesen. Gibts als (unkommentierte) Taschenbuchausgabe für
5,50 €, die sich lohnen.

das gibt es auch günstiger und - ggfs. - aktueller:
http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/index.html

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

da hast Du recht - ich hab nicht auf den Jahrgang des Fragestellers geachtet: Alten Leuten kommt Papier halt gefühlsmäßig „verlässlicher“ vor, obwohl genau wegen der Aktualität eher das Gegenteil der Fall ist - wenigstens, wenn der Bundesadler auf dem Bildschirm prangt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

da hast Du recht - ich hab nicht auf den Jahrgang des
Fragestellers geachtet: Alten Leuten kommt Papier halt
gefühlsmäßig „verlässlicher“ vor,

ich kann das nachvollziehen: Seit Jahren trage ich den Gedanken vor mir her, auf Bankkosten eine Ausgabe von HGB, BGB und Konsorten zu bestellen. Immer wenn ich kurz davor bin, denke ich wieder daran, daß das praktische Rummalen die Aktualität nicht ersetzen kann.

Gruß,
Christian