Hallo,
mal eine Frage an all die Profis da draussen .
Angenommen es wird eine Ein-Personen GmbH gegründet.
Sprich es sollen vorerst nur 12.500,- € in bar als Eigenkapital eingezahlt werden.
Wird dann im Gesellschaftsvertrag trotz der geringeren Einzahlung als Stammkapital 25.000,- € angegeben?
Muss diese Ein-Personen GmbH den Vertrag auch bei einem Notar beurkunden lassen, oder ist dies mittels Musterprotokoll auch anderst möglich?
Danke schon mal vorab!