Hallo,
wenn eine GmbH ein Stammkapital von 100.000 € hat und im Geschäftsjahr Verluste von 60.000 € macht, dann werden diese Verluste doch kurzfristig durch das Stammkapital abgedeckt? Sind die Gesellschafter nun verpflichtet sofort wieder 60.000 € in die Gesellschaft einzuzahlen? Denn ein Dritter muss sich doch verlassen können, dass ständig 100.000 € an Stammkapital vorhanden ist, wenn ein solcher Betrag im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, d.h das Stammkapital darf sich durch die Verluste im Geschäftsjahr zumindest längerfristig nicht ändern, oder?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
wenn eine GmbH ein Stammkapital von 100.000 € hat und im
Geschäftsjahr Verluste von 60.000 € macht, dann werden diese
Verluste doch kurzfristig durch das Stammkapital abgedeckt?
Sind die Gesellschafter nun verpflichtet sofort wieder 60.000
€ in die Gesellschaft einzuzahlen? Denn ein Dritter muss sich
doch verlassen können, dass ständig 100.000 € an Stammkapital
vorhanden ist, wenn ein solcher Betrag im Gesellschaftsvertrag
vorgesehen ist, d.h das Stammkapital darf sich durch die
Verluste im Geschäftsjahr zumindest längerfristig nicht
ändern, oder?
Hallo,
der Verlust von 60.000 kommt als Verlustvortag (negativer Wert) ins Eigenkapital bzw. wird von bestehenden Gewinnrücklagen abgezogen. Der Saldo des Eigenkapitals wird demnach um 60.000 geringer, der Wert des Stammkapitals bleibt aber bei 100.000.
Die Gesellschafter müssen aus dem von dir genannten Grund kein Kapital nachzahlen, denn das Stammkapital zeigt nicht an, wieviel Geld im Unternehmen ist, sondern dass das Vermögen zu 100.000 mit diesem Stammkapital finanziert worden ist. Der Bestand an Geld ist im Umlaufvermögen ablesbar (Bank, Kassa).
Grüße
Werner