Moin,
das Stammkapital einer GmbH darf nicht an die Gesellschafter zurückgeführt werden, sonst aber zu Unternehmenszwecken verwendet werden (wenn ich das richtig verstanden habe).
Handelt es sich bei einer Gehaltszahlung an (den geschäftsführenden oder andere Gesellschafter) um eine solche unzulässige Rückführung?
Falls dem so ist, dann würde das ja automatisch heißen:
Solange noch kein Umsatz erzielt wurde darf den Gesellschaftern kein Gehalt gezahlt werden (weil woher soll das Geld sonst kommen, wenn nicht aus dem Stammkapital)? Ist das so richtig?
thx
moe.