(Sorry, bin gerade in einer Mietwohnung zu Besuch)
Mal rein theoretisch: Ich wohne in einer Mietwohnung und laufe da ganz normal hin und her. Was kann man denn theoretisch tun, wenn der Mieter sich über das Geräusch von Schritten von oben aufregt? Ich laufe normal, denke ich, barfuß auf Teppichboden. Würde der Untermieter alle halbe Stunde klingeln und sich über das Geräusch meiner Schritte beschweren…was wäre dann?
Und wäre es zulässig, sich darüber zu beschweren, wenn jemand mittags um 12.15 Uhr Schnitzel klopft? Oder wenn um 13 Uhr die Waschmaschine in der Wohnung schleudert? Es soll ja, rein theoretisch, solche Nachabrn geben.
Danke für Erfahrungeberischte sagt
die Fragomaus