angenommen, man schreibt eigene Gedichte und Songtexte, es kristallisiert sich zudem aber im Moment immer mehr heraus, dass diese an Dritte zur Weiterverarbeitung weitergegeben werden.
Natürlich wäre es schade, wenn beispielsweise eine Band, entgegen aller Wahrscheinlichkeit, das ist mir bewusst, mit diesen Texten den großen Durchbruch schafft und die Rechte an den Texten dann für sich in Anspruch nimmt. Deshalb wäre wenigstens ein kurzer Copyright-Hinweis unter den Texten ja sinnvoll.
Ich kann mir aber vorstellen, dass man dabei Formulierungsfehler machen kann. Standardformulierungen finden sich im Internet leider vorwiegend zu Copyrights über Internetseiteninhalte.
Hätte jemand möglicherweise eine Vorstellung von einer etwaigen Formulierung oder eine feste Standardformlierung auf Lager?
Deshalb wäre
wenigstens ein kurzer Copyright-Hinweis unter den Texten ja
sinnvoll.
In Deutschland gibt es kein Copyright, sondern nur das Urheberrecht.
Und das gilt - im Gegensatz zum Copyright - automatisch.
Es sollte jedem bekannt sein, dass niemand Dinge benutzen/kopieren darf, die ihm nicht selbst gehören. Wenn es jemand darauf anlegt, bringt aber auch ein Hinweis auf das Urheberrecht (oder auch auf ein Copyright in anderen Ländern) niemanden davon ab, es dennoch zu tun.
Ich kann mir aber vorstellen, dass man dabei
Formulierungsfehler machen kann.
Oh, es existiert ein Vertrag? Durch unerlaubte Nutzung?!?
Ausgangsposting nicht gelesen?
dass diese an Dritte zur Weiterverarbeitung weitergegeben werden.
Wenn der Schöpfer etwas zur Bearbeitung weitergibt, kann er solche Sachen durchaus vertraglich absichern. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, btw.
Ich kann mir aber vorstellen, dass man dabei
Formulierungsfehler machen kann. […]
Das ist ein Mythos der sich seit Ewigkeiten hält, aus Zeiten als man in den USA das Copyright noch explizit anmelden musste. Wie unten schon geschrieben hat der Werkschaffende automatisch die Urheberrechte.
Hätte jemand möglicherweise eine Vorstellung von einer
etwaigen Formulierung oder eine feste Standardformlierung auf
Lager?
Bei einem Text ist es fraglich, ob es sinnvoll ist. Bei einem Foto müsste der Nutzer schon aktiv einen Teil des Bildes abschneiden, beim Text reicht es, den Copyrighthinweis aus Versehen nicht mit zu kopieren.
Also ich she nix von einem Vertrag in dem Ursprungsposting, wer will Vorlagen für ein Copyright, das es halt nach deutschem Recht so nicht gibt.
Daher wäre die einzig richtige Anwort gewesen, geh zum Anwalt und lass dir einen Nutzungsvertrag aufsetzen, den der „Nutzer“ für die Nutzung annehmen muss…
Ich danke sehr für die aufschlussreichen Erklärungen und ärgere mich, mal wieder einem Mythos erlegen gewesen zu sein.
Noch einmal für ganz Langsame:
Würden dem Urheber in der theoretischen Betrachtung letztlich Anteile an eventuellen Einnahmen prinzipiell zustehen? Ich meine, selbst dann, wenn das von denen, die den Gewinn erstmal machen, nicht ‚‘‚erwünscht‘’’ wäre?
Gegebenenfalls kann man dort natürlich zusätzliche
Vertragsstrafen für das Weitergeben/die unerlaubte Nutzung der
Texte festlegen.
Wer unerlaubt fremdes Material runterlädt und weitergibt, schließt damit also einen Vertrag?
Wenn ich eine Bank ausraube, schließe ich dann auch einen Vertrag, nach dem ich mich verpflichte, das Geld zurückzubringen und mich zu stellen?
Noch einmal für ganz Langsame:
Würden dem Urheber in der theoretischen Betrachtung letztlich
Anteile an eventuellen Einnahmen prinzipiell zustehen? Ich
meine, selbst dann, wenn das von denen, die den Gewinn erstmal
machen, nicht ‚‘‚erwünscht‘’’ wäre?
Das ist jetzt nicht mehr so einfach. Je nach genauer Konstellation könnte es sich um ein Werk handeln, für das Nutzungsrechte vergeben werden, ein gemeinsames Werk, ein verbundenes Werk oder vielleicht sogar freie Benutzung?
Das ganze würde sich auch auf Einnahmen auswirken. Die erlaubte, unentgeldliche Benutzung kann nicht später einfach ungeschehen gemacht werden, wobei es andererseits aber auch Regeln zur angemessenen Vergütung gibt, falls keine oder eine unbillige Abmachung getroffen wurde.
Das ganze ist im Gegensatz zum Rest des Urheberrechts meiner Ansicht nach ziemlich kompliziert, erst Recht wenn später bei der erfolgreichen Band Label, Verlag und GEMA ins Spiel kommen.
Das vermag wahrscheinlich nur ein Fachmann zu beantworten.
Wo genau habe ich das geschrieben? Wenn ihr alle nicht lesen
könnt, dann ist das nicht meine Schuld.
Naja, schon, weil das ja hier ein Expertenforum ist, wo die Antworten schon für alle klar verständlich sein sollten. „Ist nicht meine Schuld“ ist eher kontraproduktiv.
Lies mal in Ruhe deine Frage und meine Antwort, vielleicht
verstehst du’s ja dann.
Und wenn nicht, erklärst Dus mir?
Welchen Zweck soll so eine Formulierung haben?
Gegebenenfalls kann man dort natürlich zusätzliche Vertragsstrafen
für das Weitergeben/die unerlaubte Nutzung der Texte festlegen.
Es gibt keinen Vertrag. Niemand schließt einen ab. Durch Besuchen einer Website kommt auch kein Vertrag zustande. Durch das unerlaubte Runterladen von urheberrechtlich geschütztem Material kommt auch kein Vertrag zustande.
Inwiefern sind jetzt Vertragsstrafen von irgendeiner Relevanz, wenn doch gar kein Vertrag zustande gekommen ist? Vertragsstrafen sind ja nur für die Besucher relevant, die irgendwann mal einen Vertrag mit dem Urheber des Materials abgeschlossen haben.
Und wenn unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material keinen Vertragsabschluss bedeutet, wieso kann man dann „Vertragsstrafen für […] die unerlaubte Nutzung der Texte festlegen“?
Man kann vielleicht [dazu reicht mein Rechtswissen nicht, deswegen "vielleicht] Strafen androhen, Kosten aufzeigen, die entstanden wären, wenn man das Material regular bezogen hätte. Aber Vertragsstrafen sind nicht relevant im Zusammenhang mit Verletzung der Urheberrechte.
Es gibt keinen Vertrag. Niemand schließt einen ab. Durch
Besuchen einer Website kommt auch kein Vertrag zustande. Durch
das unerlaubte Runterladen von urheberrechtlich geschütztem
Material kommt auch kein Vertrag zustande.
Nochmal ganz langsam, zum Mitschreiben: Im OP ist davon die Rede, dass Material zum Bearbeiten weitergegeben wird. Nix mit Runterladen oder Website.
Ich nehme mal an, dass dabei ein irgendwie gearteter Vertrag (sei es auch ein mündlicher) dabei zustande kommt. Das ist, zugegeben, eine Vermutung - aber keine besonders weit hergeholte und trifft in jedem Fall eher zu, als diese ganze Download-Geschichte, die ihr NACH meiner Antwort irgendwo aus dem Hut gezaubert habt, denn davon war im OP nun ÜBERHAUPT keine Rede.
Ich nehme mal an, dass dabei ein irgendwie gearteter Vertrag
(sei es auch ein mündlicher) dabei zustande kommt.
Mit Sicherheit. Und warum sollte man nun irgendwelche „Vertragstrafen“ in den Copyrighthinweis schreiben, wie Du vorgeschlagen hattest?
Für den, mit dem man den Vertrag geschlossen hat, ist das irrelevant, den da steht alles, was vereinbart ist, in dem Vertrag drin, und das kann ich auch nicht einseitig durch irgendeinen „Copyrighthinweis“ ändern. Und ich muß es auch nicht noch einmal in den „Copyrighthinweis“ hineinschreiben, wenn es bereits vereinbart wurde. Also: An dieser Stelle überflüssig.
Für den, mit dem ich keinen Vertrag geschlossen habe, ist das aber auch irrelvant, denn durch das illegale Herunterladen entsteht kein Veertragsverhältnis, wie Du selbst zugegeben hast. Also: Ebenfalls überflüssig.
Also, worin genau siehst Du den Sinn von irgendwelchen „Vertragstrafen“ im Copyrighthinweis?
Du *plonkst* hier laut in der Gegend rumn, aber die guten Leute versuchen dir nur verständlich zu machen, daß du eigentlich Blödsinn geschrieben hast …
Gruß,
Max
Das ist,
zugegeben, eine Vermutung - aber keine besonders weit
hergeholte und trifft in jedem Fall eher zu, als diese ganze
Download-Geschichte, die ihr NACH meiner Antwort irgendwo aus
dem Hut gezaubert habt, denn davon war im OP nun ÜBERHAUPT
keine Rede.
Nochmal ganz langsam, zum Mitschreiben: Im OP ist davon die
Rede, dass Material zum Bearbeiten weitergegeben wird. Nix mit
Runterladen oder Website.
Zitat OP:
es kristallisiert sich zudem aber im Moment immer mehr heraus, dass diese an Dritte zur Weiterverarbeitung weitergegeben werden.
Das hört sich eher so an, als würden Dritte - die keine Nutzungsrechte an den Gedichten und Songtexten haben - sich derer bemächtigen. Dritte haben natürlich kein Vertragsverhältnis zum Urheber.