Hallo Allerseits,
dass ein ein Mensch stirbt und seinen Ehepartner zuücklässt, kommt ununterbrochen vor.
So weit mir bekannt ist erbt der überlebende Ehepartner automatisch den Haushalt, ungeachtet dessen, dass Erben erster Ordnung bestehen.
Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Was wird dem Haushalt zugerechnet, was nicht?
Er hatte eine Angelausrüstung, sie hatte Porzellansammelteller. Was geht in die Erbmasse, was nicht? Vor allem wie geht das Amtsgericht damit um?
Gruß
Carlos
Hi, der Ehepartner erbt den sogenannten Voraus, das ist 1/4 oder 25% des Gesamterbes.
Dazu gehört der komplette Hausstand und das (evtl.vorhandene) KFZ.
Das gilt aber nur (bei Zugewinngemeinschaft), wenn die gesetzliche Erbfolge = ohne Testament, eintritt.
Aber auch bei gewillkürter Erbfolge kann der überlebende Ehepartner von den anderen Erbe die Herausgabe aller Gegenstände verlangen, die zu einer angemessenen Haushaltsführung gehören § 1932 Abs. 1 BGB.
http://www.ratgeber-recht24.de/Gesetzliche_Erbfolge_… , da mehr zum Ehegattenerbrecht.
MfG ramses90