Hallo zusammen,
es gab ja schon in der Antike Vorgänge privatrechtlicher Art, die zu wichtig waren, als dass man sich auf Treu und Glauben und auf das Gedächtnis verlassen konnte:
Geburten und Anerkennung des Kindes, Erreichen der Geschäftsfähigkeit, Antritt eines Erbes, Vollmachten, Eheverträge, Freisetzung aus dem Sklavenstand, Todeserklärung zwecks Abwicklung der Erbschaft, etc.
Es kann doch nicht alles nur durch private Verträge abgewickelt worden sein.
Daher die Frage:
Gab es z. B. in griechischen Stadtstaaten Institutionen in der Art von Standesämtern oder Notariaten, die so etwas dokumentierten?
Oder gar noch früher, z. B. bei den Ägyptern?
Neugierigen Gruß
Günter