als eifrige Leserin der lokalen Standesamtlichen Nachrichten hab
ich folgende Neugierfrage: Wenn man als deutscher Staatsbuerger
sein Neugeborenes auf dem Standesamt anmeldet, wird doch da
geprueft, ob der Name, den man seinem Kind geben will,
ueberhaupt ein zulaessiger Name ist. Da soll’s ja so Listen
geben, und wenn z.B. Pumuckel nicht draufsteht, darf das Kind
(zum Glueck!) auch nicht so heissen.
Was ist nun eigentlich, wenn ein in Deutschland lebender Russe,
Armenier, Tuerke, Afrikaner … was auch immer … sein Kind
anmeldet? Da kann der Standesbeamte doch gar nichts pruefen. Die
deutsche Namensliste verfaengt da nicht, und russische,
armenische, tuerkische etc. wird es nicht geben, bzw., sie
liegen dem Amt nicht vor. Da muss also zwaengslaeufig alles
akzeptiert werden, was der Antragsteller will. Richtig?
Sind die akzeptierten auslaendischen Vornamen dann automatisch
Praezedenzfaelle fuer deutsche Familien? Sie sind ja
schliesslich mal von einem deutschen Amt genehmigt worden.
Das interessiert mich einfach, ich hab ein Faible fuer Namen.
Was ist nun eigentlich, wenn ein in Deutschland lebender
Russe,
Armenier, Tuerke, Afrikaner … was auch immer … sein Kind
anmeldet? Da kann der Standesbeamte doch gar nichts pruefen.
Wird er auch nicht, da der Standesbeamte nur für deutsche Staatsbürger „prüft“. Ein in Deutschland geduldeter Ausländer wird sich die Geburtsurkunde seines Kindes über seine zuständige Botschaft besorgen müssen.
es gibt mW auch dafür Listen. Evtl. wird bei der Botschaft nachgefragt, ob ein Name in dem Land zulässig ist und das Geschlecht sich auch erkennen läßt.
Ich weiß von zwei „Jungen“, die in D geboren sind und „Andrea“ heißen - in Italien ein gängiger Jungenname.
Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt aus, nicht die Botschaft.
Ich glaube in diesem Zusammenhang, dass bei Kindern, die ausländische Staatsangehörige sind, das Namensrecht nach dem Personalstatut bestimmt wird, also das Standesamt das Namensrecht des Staates anwenden muss, dem das Kind angehört. Wie gesagt, das ist jetzt eine nicht überprüfte Vermutung, würde mir aber logisch erscheinen.
Ein in Deutschland geduldeter Ausländer
wird sich die Geburtsurkunde seines Kindes über seine
zuständige Botschaft besorgen müssen.
Dies ist definitiv zutreffend. Ein in Deutschland geborenes Kind erhält eine deutsche Geburtsurkunde, was nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun hat; sie bestätigt ja lediglich, wann und wo das Kind zur Welt gekommen ist, und wer die Eltern sind. Daß manche Staaten in Ihren Vertretungen in Deutschland zusätzliche Verzeichnisse führen und Urkunden ausstellen, ist deren „Privatvergngügen“.
ich würde gerne zusätzlich wissen wollen, wenn ein deutsches Kind einen möglicherweise ausgefallenen ausländischen Namen tragen soll, wer bestimmt das, was geht und was nicht?
Ich weiß es gibt eine riesen Namensliste in der eine riesen Menge an Namen stehen.
Ich weiß auch, daß wenn man einen Rufnamen wählt, der geschlechtlich nicht eindeutig ist, man einen zweiten namen braucht, der das Geschlecht eindeutig bestimmt.
Also, wer oder was sagt in D für alle Namen, welcher erlaubt ist und welcher nicht?
Hi,
ich habe mal gehört, dass man in Deutschland jeden Namen eintragen lassen kann, der irgendwo auf der Welt als Vorname existiert. man muss es nur irgendwie nachweisen können. Ob das stimmt, weiß ich allerdings nicht, und ich kann dir auch keine Quelle nennen.
ich würde gerne zusätzlich wissen wollen, wenn ein deutsches
Kind einen möglicherweise ausgefallenen ausländischen Namen
tragen soll, wer bestimmt das, was geht und was nicht?
Es ist nicht ausschlaggebend, ob der gewünschte Vorname ausgefallen ist, vielmehr muss aus ihm das Geschlecht des Kindes eindeutig hervorgehen. Wird ein Vorname in verschiedenen Kulturkreisen einem anderen Geschlecht zugeordnet, so muss zur Klärung ein zweiter, eindeutig geschlechtsspezifischer Vorname gewählt werden. Entscheiden tut das der Standesbeamte. Dagegen könnten die Eltern natürlich dennoch Widerspruch einlegen, üblicherweise wäre das ein Oberlandesgericht.
Ich weiß es gibt eine riesen Namensliste in der eine riesen
Menge an Namen stehen.
Richtig, der Möglichkeiten sind da viele.
Ich weiß auch, daß wenn man einen Rufnamen wählt, der
geschlechtlich nicht eindeutig ist, man einen zweiten namen
braucht, der das Geschlecht eindeutig bestimmt.
Ja (siehe oben).
Also, wer oder was sagt in D für alle Namen, welcher erlaubt
ist und welcher nicht?
Wie gesagt, das vorerst letzte Wort hat der zuständige Standesbeamte. Bei Unklarheiten wird aber - gemäß einem gewissen Ermessensspielraum - durchaus auch „viel Rummel“ zugelassen, zum Beispiel Nachweis der Eltern durch belletristische Literatur, Sprachwissenschaftler u. ä.