Standesamtlich genehmigte Vornamen

Liebe Expertinnen und Experten,

vielleicht hat mir hier an Board ja jemand eine Antwort auf
eine reine - nicht lebenswichtige - Neugierfrage:

In einer deutschen TV-Serie taucht ein weibliches Baby auf, das
von seiner durchgeknallten Mutter auf den absurden Vornamen
„Popocatepetl“ getauft wurde.

Klar, im Fernsehen ist alles moeglich. Aber nun kam im
Freundeskreis die Frage auf: Ginge das in Deutschland auch im
richtigen Leben? Nee, oder? Popocatepetl ist doch sicher nicht
auf der Liste der standesamtlich genehmigten Vornamen!

Andererseits geht da auch viel Unfug. Ich hab mal einen Vater
vieler Kinder kennengelernt, der den Namen der juengsten
Tochter mittels Scrabblebuchstaben aus den Anfangsbuchstaben
der Namen der uebrigen Familienmitglieder gebildet hat. Das
ergab was Wohlklingendes mit A hinten; der Typie erfand eine
Sanskrit-Bedeutung fuer den selbstgebastelten VN, und es hat
geklappt. Und der VN der deutschen Schauspielerin Tokessa
Mueller-Martinius ist auch von ihrer Mama frei erfunden worden.

Kann man denn irgendwo nachlesen, was geht und was nicht geht,
oder ist das alles eine Ermessensfrage des jeweiligen Beamten?
Und es waere wirklich moeglich, einem oder einer kleinen
Popocatepetl auf der Strasse zu begegnen?

Neugierige Gruesse und ein herzliches Dankeschoen

Edith

hallo,

soweit ich weiss, ist es in Dtl. eine Ermessenssache des Beamten. es gibt aber ein paar Regeln: es sollte klar erkennbar sein, dass es sich um einen Vornamen handelt. es muss also irgendwie nachgewiesen werden, dass ein exotischer Name zB irgendwo anders exisitert. Eigennamen von geografischen Gegebenheiten oder STädten oder so sind normaler WEise nicht zulässig (wenn es nicht gleichzeitig ein bekannter Vorname ist).
es sollte erkennbar sein, ob es ein mädchen- oder jungenname ist. bei Namen wie Toni sollte durch einen Zeitnamen das Geschlecht des Kindes erkennbar sein.
durch den Namen dürfen dem Kind keine Nachteile entstehen. so wurde meines Wissens zB Pumuckel als Name abgelehnt (zum Glück!)

also ich vermute mal, Popocatepetl würde nicht anerkannt werden. aber wie gesagt, es ist ermessenssache und im Ernstfall wird sogar mal geklagt und das Kind hat für einige Monate keinen Vornamen!

Gruß
Queedin

Popocatepetl :wink:
Herzlichen Dank, Queedin!

So hatte ich mir das auch gedacht. Jedem skurrilen Elterneinfall
sollte das Standesamt auch wirklich nicht nachgeben. Stellt euch
vor, Popocatepetl ginge echt als deutscher VN durch. Da kann man
sich ja ausrechnen, wie das arme Kind gerufen wuerde: „Popo!“

Das waere IMHO geradezu Kindesmisshandlung.

Edith