ich bräuchte mal dringende hilfe:
aus gesundheitlichen gründen und um erbschaftsstreitigkeiten aus dem weg zu gehen, wollen mein lebensabschnittspartner (noch arbeitend)
also nicht in lebensgemeinschaft wohnend - und ich (BU-pensionistin)
noch in den nächsten tagen standesamtlich heiraten.
inwieweit besteht in österreich die pflicht hiezu einen gemeinsamen wohnsitz einzunehmen?
ersuche um baldigste beantwortung. vd im voraus!
lumaxe
26. Juni 2010 um 09:42
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Hallo,
hierzu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben - das entzieht sich meiner Kenntnis.
Liebe Grüße von Elke
Hallo,
hierzu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben - das
entzieht sich meiner Kenntnis.
Liebe Grüße von Elke
na hoffentlich krieg ich andere AWs auch noch. vd dennoch, elke
Hey rocotabu
Ich muss dich leider enttäuschen. Wie das in Österreich ist, da hab ich keine Ahnung von.
Tut mir Leid.
Lg
hmmmm, irgendwie hoffe ich noch, einige ösis hier zu finden. dennoch vd
Am besten in österreich nachfragen!!!
mffg
Am besten in österreich nachfragen!!!
mffg
nur gibt es eine …at seite nicht
Hallo,
als Experte für das Steuerrecht kann ich in dieser Frage leider nicht wirklich helfen.
Vielleicht hilft dieser Link ein wenig weiter:
http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070000.html
Wenn nicht, würde ich an Ihrer Stelle vielleicht gleich mit dem zuständigen Standesamt tel. Kontakt aufnehmen (wenn kein Wohnsitz in Österreich, wäre dies Wien-innere Stadt - vgl. hier unter „zuständige Stelle“: http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070100.html ), wo dann auch die Kontaktdaten verlinkt sind.
Viel Erfolg!
besten dank f. AW. habe bei help.gv.at bereits vor 1 woche angefragt, aber noch immer keine AW bekommen. werde wohl standesamt befragen müssen.
übrigens beide wohnsitz im gleichen bundesland, nur eben über 100 km entfernt