Standesbamter aus anderem Ort

Hallo! Muss ein Standesbeamter aus dem Ort kommen, wo die standesamtliche Trauung stattfindet,
oder kann es auch ein anderer sein? Also Standesbeamter aus Ort A, macht in Ort B die Trauung?!
Danke

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo Steffen,

ich nehme an, Du meinst mit „aus dem Ort kommen“ den Standesamtsbezirk (nicht den Wohnort) des Standesbeamten.

Deine Frage muss grundsätzlich mit Ja beantwortet werden, da ein Standesbeamter nur in dem Standesamtsbezirk tätig werden darf, für den er bestellt ist. Andernorts ist er Nichtstandesbeamter. Wobei ein Standesamtsbezirk natürlich auch aus mehreren (kleineren) Orten bestehen oder ein Standesbeamter für mehrere Standesamtsbezirke bestellt sein kann. In beiden Fällen könnte er also auch in anderen Orten tätig werden.

Ausnahme ist, wenn der Standesbeamte des Standesamtsbezirks A von der Aufsichtsbehörde mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Standesamtsbezirks B beauftragt wird. Dann kann er auch in B tätig werden. Das passiert allerdings nur, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt, z. B. alle in B bestellten Standesbeamten gleichzeitig ausgefallen sind.
Nur, weil ein Brautpaar unbedingt von einem bestimmten Standesbeamten getraut werden möchte, geht das nicht. Da muss sich das Brautpaar schon in A trauen lassen.

Viel Spaß dabei!

Gruß HeinzEric