Liebe Rechtler,
eben las ich in einer Fußzeile eines Schreibens folgende Bezeichnung:
ehrenamtlicher Handelsrichter am Landgericht …
Beim angegeben Landgericht kannte man, -auf meine Nachfrage-, keine ehrenamtlichen Richter oder Handelsrichter.
Gibt es überhaupt ehrenamtliche Richter?
Ist es nicht zwingend nötig, daß ein Richter mindestens Jurist ist?
Wenn dies so ist und es keien ehrenamtlichen Richter, der dazu noch nicht einmal Jurist, sondern sozialistischer Ökonom ist, was ergeben sich aus solchen Angaben für Konsequenzen?
Muß man von einem ehrenamtlichen Richter nicht auch nur ein ehrenamtliches Urteil erwarten und wie wertig ist so etwas?
Mit elektronischem Gruss
Michael
Hi Michael,
Was deine Frage mit Standesrecht zu tun hat weiß ich zwar nicht und ich kann und will auch nur mich selbst und für AT sprechen, aber trotzdem …
In Österreich werden z.B. Patentklagen zentral am Handelsgericht in Wien abgewickelt, wobei ein Senat bestehend aus drei Richtern, nämlich zwei „echten“ Richtern und einem Laienrichtern urteilt. Der Laienrichter ist dabei „ehrenamtlich“, also unbezahlt, und kein ausgebildeter Jurist im eigentlichen Sinn, sondern ein Patentanwalt.
Sinn der Regelung ist es, einen Naturwissenschaftler im Senat zu haben, der die anderen beiden Richter neutral zu den technischen Fragen beraten kann. Da´s ein Dreiersenat ist und dabei zwei „echte“ Richter vorhanden sein müssen besteht auch keine Gefahr ein „Laienurteil“ zu erhalten.
°wink°
Tiger