verkehrssicherungspflicht
hallo heike,
nun also auch - leicht verspätet, sorry - mein kommentar dazu. peter hat ja die methoden der beurteilung von bäumen schon beschrieben, da brauch ich nichts mehr hinzufügen, auch zu dem sonstigen, was er geschrieben hat nicht, kann ich - soweit nach dem schnellen überlesen beurteilbar - alles unterschreiben.
zu polemischen äusserungen von wegen: was im weg steht ist krank und was nicht … etc. … äussere ich mich nicht.
heike, wenn du die bürgermeisterin bist, dann weise ich dich noch auf etwas hin: sollten die bäume auf gemeinde-grund stehen, hat die gemeinde die verkehrssicherungspflicht. es ist also im interesse der gemeinde, bäume - zumal 50 jahre alte pappeln! - professionell auf die standsicherheit hin überprüfen zu lassen, sonst seid ihr womöglich eines tages in der pflicht, wenn was durch einen umgefallenen baum oder ausgebrochenen ast passiert - erst ab einem orkan seid ihr raus aus der pflicht. einmal pro jahr überprüfung ist pflicht. das muss zwar kein profi machen, laut einem grundsatzurteil genügt der gesunde menschenverstand, aber ich würde das doch lieber einen fachmann machen lassen.
ein tip für dich: durchsuche google mal unter ‚verkehrssicherungspflicht‘ bei bäumen, da stösst du auf dieses urteil, das für dich bzw. die gemeinde wesentlich ist.
tip: habt ihr keinen förster? dann wirds nicht ganz so teuer ;o))
was noch? ach ja… gefahr im verzug … das bedeutet einfach, dass du einen baum jederzeit fällen kannst, wenn dem so ist. und dem ist so, wenn ein fachmann feststellt, dass ein baum nicht mehr standsicher ist. auf gemeindegebiet hast du die genehmigungsinstanz dafür ja eh im eigenen haus. juristisch hieb- und stichfest kann ich dir den begriff ‚gefahr im verzug‘ nicht erklären, meine erfahrung ist ganz einfach (zur info: auch ich muss gelegentlich die standsicherheit von bäumen prüfen und genehmigungen zum fällen in der vegetationsperiode einholen): stelle ich fest, da ist was im busch, ein baum ist nicht mehr sicher, dann hole ich mir die zuständige behörde (gemeinde oder landratsamt/untere naturschutzbehörde) und lasse vor ort entscheiden. wird die genehmigung verweigert, habe ich immerhin ein protokoll in der hand, falls doch was passiert ;o)
viele grüsse, muschel
ps: wenn du noch fragen hast, kannst du mich auch anmailen.