Standgebühr = sonstige Leistung?

Hallo zusammen,

mal eine kurze Verständisfrage.

Stellt die Standgebühr, die man für eine Messeveranstalltung in Deutschland erhebt eine sonstige Leistung dar?

Beispiel:

Ein Unternehmer in Italien hat eine Standgebühr an ein Unternehmen in Deutschland zu entrichten. Erbringt das deutsche Unternehmen hier eine sonstige Leistung an den italiensichen Unternehmer?

Leistungsort wäre dann gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG dort, wo die s. Leisung tatsächlich erbracht wird - also in Deutchland.

Hier würde dann das Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG greifen - oder?

Mein Problem bleibt die Frage, ob es sich bei einer Standgebühr wirklich um eine sonstige Leistung handelt.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke!

Hallo,
bei der Standgebühr handelt es sich um Entgelt für eine Vermietungsleistung. Somit um eine sonstige Leistung.

Mit freundlichen Grüßen

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen sorry
LGF Mausi123

Hallo,

bin mir nicht sicher ob die Standgebühr nicht auch die Überlassung des Messegrundstücks des Betreibers an den ital. Unternehmer zumindest mitabdeckt.

Hallo,

Leider kann ich ihnen da auch nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

Hallo,

leider keine Ahnung

MfG

Stefan Seidel

Sorry, kein Ahnung vom UStG.

Da kann ich leider nicht helfen