Standgebühren in Unfall/Streitfall

Hallo,

ich weiß gar nicht, ob dies das richtige Forum ist, aber ich stelle mal meine DRINGENDE Frage hier hinein:

Mein Motorrad wurde von meiner Nachbarin „umgefahren“, sie fuhr weg, ich holte die Polizei. Sie kam nach ner halben Stunde wieder, meinte, sie hätte nix bemerkt und ihr Mann (inzwischen eingetroffen) machte mich blöd an, warum ich überhaupt die Polizei gerufen hätte etc. Dazu muß man sagen: die Frau hat offensichtlich erst seit einem halben Jahr den Führerschein und der Mann gibt mir nun die Schuld, daß sie ihn vermutlich wieder abgeben darf - die Nachbarschaft war vorher schon nicht gut, jetzt ist sie SUPER! Denn natürlich landete alles vor Gericht.
Nun ist am 19. März endlich (zumindest eine Güteverhandlung, was immer das auch sein mag) der Gerichtstermin, denn das ganze passierte letztes Jahr im September!
Nun habe ich eine sehr nette Werkstatt, die das Motorrad die ganze Zeit über bei sich stehen lassen hat, ohne Gebühren zu erheben (ein Motorrad überwintern kostet ja normalerweise Geld). Jetzt fängt aber die Saison an und sie hätten doch gerne den Platz wieder frei ODER eben doch langsam mal Gebühren. Ich fragte also meinen Anwalt, wer denn eigentlich diese Gebühren bezahlen würde und der meinte: ich !???
Denn ich könnte ja schließlich auch das Motorrad reparieren lassen (also in Vorkasse gehen) ODER ich müßte die Standgebühren bezahlen, so sähe es das Gesetz eben vor. Hm … obwohl mir das nie so richtig einleuchtete, meinte heute mein Mechaniker, der das Geschäft eben schon seit 23 Jahren macht, daß hätte er ja noch NIE gehört, daß der Geschädigte in irgendeiner Weise irgendwelche Kosten VORHER tragen müsse bzw. generell die Standgebühren der Geschädigte zu tragen habe!

Gibt’s hier vielleicht Experten, die mir diese Frage beantworten können? Ich kann das Motorrad nicht in Vorkasse reparieren lassen, um Standgebühren zu sparen, denn die Kosten belaufen sich auf knapp 2300 Euro, die ich nicht mal eben so locker habe.

Vielen lieben Dank … Marion

Hallo zurück

Mein Motorrad wurde von meiner Nachbarin „umgefahren“, sie
fuhr weg, ich holte die Polizei. Sie kam nach ner halben
Stunde wieder, meinte, sie hätte nix bemerkt und ihr Mann
(inzwischen eingetroffen) machte mich blöd an, warum ich
überhaupt die Polizei gerufen hätte etc.

Weil die Frau weggefahren ist - ganz einfach. Oder wie hätte der Mann im umgekehrten Fall reagiert?

und der Mann gibt mir nun die Schuld, daß sie ihn
vermutlich wieder abgeben darf -

Wäre die Frau nicht weggefahren, wäre es bei einem „normalen“ Unfall geblieben.

(zumindest eine Güteverhandlung,
was immer das auch sein mag)

bei einem Gütetermin soll versucht werden, sich „gütlich“ zu einigen, also einen Kompromiss zu schließen.
Ich frag mich allerdings, wer den angeregt hat?
Die Versicherung des PKW-Haltes?
Ist der Unfall dort überhaupt gemeldet worden??

Ich fragte also meinen Anwalt, wer denn eigentlich
diese Gebühren bezahlen würde und der meinte: ich !???

So schlimm es klingt: grds. hat er Recht.
Das heißt u.a. „Schadensminderungspflicht“ und der Unfallverursacher muss nicht die Unterstellung über den Winter bezahlen - das ist ja nur zu deinem „Vergnügen“. :frowning:

Denn ich könnte ja schließlich auch das Motorrad reparieren
lassen

jep - so sehe ich das auch.

meinte heute mein
Mechaniker, der das Geschäft eben schon seit 23 Jahren macht,
daß hätte er ja noch NIE gehört, daß der Geschädigte in
irgendeiner Weise irgendwelche Kosten VORHER tragen müsse bzw.
generell die Standgebühren der Geschädigte zu tragen habe!

Ein Mechaniker ist nun mal kein Jurist - er darf solche (falschen) Auskünfte eigentlich gar nicht geben.

Wenn der Unfallhergang nicht so eindeutig ist, dass die Versicherung zahlt, dann muss man halt in Vorkasse treten und die Erstattung bei Gericht einklagen (inkl Zinsen).
Ist von Euerer Seite da kein Anwalt eingeschaltet worden?
Wenn nein: schnellstens nachholen.

Gruß
HaweThie

Hallo,

Deine Frage ist eine reine Rechtsfrage, da es hier einzig darum geht, welche Kosten vom Schadenersatzanspruch gedeckt sind.

Daher Tip:

  1. Im Rechtsbrett posten
  2. FAQ:1129 beachten.
    Gruß
    Dea

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Hallo!

bei einem Gütetermin soll versucht werden, sich „gütlich“ zu
einigen, also einen Kompromiss zu schließen.
Ich frag mich allerdings, wer den angeregt hat?

Was den Gütetermin angeht so regt den niemand an, sondern den ordnet das Gericht an, weil es schlicht vom Gesetz so vorgeschrieben ist, § 278 II ZPO.

Gruß,

Florian.