Hallo,
ich weiß gar nicht, ob dies das richtige Forum ist, aber ich stelle mal meine DRINGENDE Frage hier hinein:
Mein Motorrad wurde von meiner Nachbarin „umgefahren“, sie fuhr weg, ich holte die Polizei. Sie kam nach ner halben Stunde wieder, meinte, sie hätte nix bemerkt und ihr Mann (inzwischen eingetroffen) machte mich blöd an, warum ich überhaupt die Polizei gerufen hätte etc. Dazu muß man sagen: die Frau hat offensichtlich erst seit einem halben Jahr den Führerschein und der Mann gibt mir nun die Schuld, daß sie ihn vermutlich wieder abgeben darf - die Nachbarschaft war vorher schon nicht gut, jetzt ist sie SUPER! Denn natürlich landete alles vor Gericht.
Nun ist am 19. März endlich (zumindest eine Güteverhandlung, was immer das auch sein mag) der Gerichtstermin, denn das ganze passierte letztes Jahr im September!
Nun habe ich eine sehr nette Werkstatt, die das Motorrad die ganze Zeit über bei sich stehen lassen hat, ohne Gebühren zu erheben (ein Motorrad überwintern kostet ja normalerweise Geld). Jetzt fängt aber die Saison an und sie hätten doch gerne den Platz wieder frei ODER eben doch langsam mal Gebühren. Ich fragte also meinen Anwalt, wer denn eigentlich diese Gebühren bezahlen würde und der meinte: ich !???
Denn ich könnte ja schließlich auch das Motorrad reparieren lassen (also in Vorkasse gehen) ODER ich müßte die Standgebühren bezahlen, so sähe es das Gesetz eben vor. Hm … obwohl mir das nie so richtig einleuchtete, meinte heute mein Mechaniker, der das Geschäft eben schon seit 23 Jahren macht, daß hätte er ja noch NIE gehört, daß der Geschädigte in irgendeiner Weise irgendwelche Kosten VORHER tragen müsse bzw. generell die Standgebühren der Geschädigte zu tragen habe!
Gibt’s hier vielleicht Experten, die mir diese Frage beantworten können? Ich kann das Motorrad nicht in Vorkasse reparieren lassen, um Standgebühren zu sparen, denn die Kosten belaufen sich auf knapp 2300 Euro, die ich nicht mal eben so locker habe.
Vielen lieben Dank … Marion