Standgebühren nach Unfall wer muss zahlen?

Guten Tag,

ich hatte vor kurzem einen Unfall mit einem PKW. Jetzt liegt folgender Fall vor.
Ich habe für den Totalschaden-PKW ein Angebot über 500€ bekommen, da das Fahrzeug Finanziert wurde, wird das Geld an die Bank überwiesen.
Am 1.11.09 hatte ich den Unfal am 1.12.09 habe ich den Kaufvertrag unterschrieben und somit das Fahrzeug verkauft. am 5.01.10 hat der Käufer das Fahrzeug abgeholt. Nun muss ich die Standgebühren komplett bezahlen, weil der Käufer meint die Kreditbank erst am 30.12.2009 irgendeine Bestätigung gegeben hat. Ich brauche euren Rat, bitte um Hilfe

Leider unterliegt die Frage Deutschem und nicht Schweizerischem Recht und die Frage hat möglicherweise mit dem Unfall selber nichts zu tun.

Ich vermute, du hast mit dem Leasingunternehmen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen oder handelt es sich um einen Bank-Privatkredit?
Wie hoch ist die Standgebühr? (Schadenhöhe)

Leasing
Da du beim Leasing nicht der Eigentümer des Autos bist, sondern das Leasingunternehmen, wende dich bitte dorthin.

Privatkredit
Ich sehe es so, (Text als Argumentationshilfe)
Die Eigentümerübertragung hat mit dem Kaufvertrag am 1.12.09 stattgefunden.
Am 5.1.10 hat der neue Besitzer das Fahrzeug abgeholt. Der Zeitpunkt der Abholung liegt in seinem Ermessen. Er hätte ja das Fahrzeug nach der Unterzeichnung des Verkaufvertrages abholen können.

Das Vertragsverhältnis Bank - Käufer interessiert dich nicht. Mit der Unterzeichnung kannst du annehmen, dass der Käufer die Kreditwürdigkeit hat. Es sei denn die Bank wäre sein Vormund (:G)
Ein anderer Vergleich. Du schliesst in einem Geschäft einen Vertrag ab und du sagst „wenn das Geld kommt, gilt der Vertrag“ - so was geht nicht.
Im Normalfall wird vereinbart: Barzahlung bei Abholung.
Ein Vertrag ist eine gemeinsame Übereinstimmung über ein Objekt (Auto) und dessen Bezahlung (Gegenleistung).
CH: Der Lieferverzug ist bereits eine andere Sache.

Standgebühr beim Abschleppunternehmen 10€ am Tag. Ja das Fahrzeug war Vollkasko versichert bei AXA.

Hallo chipO,

zu diesem Themenkreis kann ich Dir leider nicht helfen.
Tut mir leid.

Alles Gute und Grüße

Josef

Hier handelt es sich nicht um ein Versicherungsproblem sondern um eine rechtliche Angelegenheit. Anwalt fragen.

Hi ChipO,
sorry kann Dir hier leider nicht helfen, kenne so einen Fall noch nicht. Zumindestens wenn dein Auto beim Apschleppdienst gestanden hätte, müsstes Du auch Standgebühren zahlen. Versuch es auf Kulanz zuspielen.
Wünsche Dir noch viel Erfolg.

Standgebühr beim Abschleppunternehmen 10€ am Tag.

Da im Verkaufsvertrag kein Liefertermin steht und keine Rechtsbeziehung zwischen der Bank des Käufers besteht, müsste wie oben beschrieben der neue Halter bezahlen.
Ftrag doch mal freundlich die AXA oder der Automobilverband (?).

Hallo ChipO,
zuerst muss gefragt werden um was für einen Unfall es sich handelt. Hat jemand Dein Fahrzeug beschädigt und Du hast somit Ansprüche an eine gegnerische Versicherung gestellt, dann ist die Sache recht einfach. In dem Fall muss die Versicherung auch diese Kosten übernehmen und Du bist aus der Sache raus. Hast Du den Unfall aber selbst verschuldet und hast somit Deine eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen dann ist die Sache schon etwas komplizierter. Da ist Deine Versicherung z.B. rechtlich zu nichts verpflichtet. Da in diesem Fall scheinbar die Kreditbank solange gebraucht hat um die beschriebene Freigabe zu geben (es waren ja die langen Weihnachtsfeiertage dazwischen) würde ich mich an die Beteiligten wenden. Zuerst an die regulierende Versicherung. Schildere denen den Fall, eventuell haben die hier schriftliche Unterlagen. Bei finanzierten Fahrzeugen muss der Kreditgeber eine Bestätigung ausstellen. Wenn darauf das Datum tatsächlich so spät ist dann würde ich an den Kreditgeber herangehen und zumindest auf einen Teil der Kostenübernahme drängen. Vielleicht kann aber auch die Versicherung in dem Fall unterstützen indem sie mit dem Sachverständigen spricht der den Restwert (die 500,00 Euro) für das Fahrzeug ermittelt hat. Manchmal helfen die direkten Kontakt ganz gut…Fraglich ist für mich aber auch warum ist der Zeitraum zwischen Unfall und Kaufvertrag so lang? Hat hier eventuell die Versicherung oder der Sachverständige die lange Bearbeitungsdauer erzeugt? Dann sollte dort auf eine Kostenübernahme beantragt werden.
So, ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen. Viele Erfolg und viele Grüße, Roland

Doppelte Anfrage - siehe Antwort zur ersten Anfrage

sorry
erhielst du keine Antwort?

Sorry weiß hier leider nicht bescheid.

Guten Tag,

ich hatte vor kurzem einen Unfall mit einem PKW. Jetzt liegt
folgender Fall vor.
Ich habe für den Totalschaden-PKW ein Angebot über 500€
bekommen, da das Fahrzeug Finanziert wurde, wird das Geld an
die Bank überwiesen.
Am 1.11.09 hatte ich den Unfal am 1.12.09 habe ich den
Kaufvertrag unterschrieben und somit das Fahrzeug verkauft. am
5.01.10 hat der Käufer das Fahrzeug abgeholt. Nun muss ich die
Standgebühren komplett bezahlen, weil der Käufer meint die
Kreditbank erst am 30.12.2009 irgendeine Bestätigung gegeben
hat. Ich brauche euren Rat, bitte um Hilfe