Hallo,
da ich zu meiner Frage noch keine Antworten gefunden habe, hoffe ich, könnt Ihr mir weiterhelfen:
Bei „normalen“ Bußgeldbescheiden rund um das Thema „Parken“ wird als Beweismittel meist nichts angegeben. Lediglich werden die aufschreibenden Beamten als Zeugen genannt und aufgelistet. Ich frage mich nur, wie diese Zeugen wohl vor Gericht wirken? Ich meine, eigentlich könnten die Damen und Herren ja frei Schnauze aufschreiben und sich dann auf sich selbst als Zeugen verlassen, oder? Hätte man eine Chance dagegen vorzugehen?
(Anders sieht es natürlich aus, wenn als Beweis ein Foto gemacht wird - dieses ist aber bei uns nur selten der Fall)
Danke Euch vorab
Hallo!
Ich meine, eigentlich könnten die Damen und
Herren ja frei Schnauze aufschreiben und sich dann auf sich
selbst als Zeugen verlassen, oder? Hätte man eine Chance
dagegen vorzugehen?
Ja, wenn man dem Gericht knallharte Fakten auf den Tisch legt, aus denen hervorgeht, dass die Person ein Interesse an einer Falschanzeige haben könnte.
Ja, wenn man dem Gericht knallharte Fakten auf den Tisch legt, aus denen hervorgeht, dass die Person ein Interesse an einer Falschanzeige haben könnte.
und sollte sich dann noch herausstellen, dass sie wider besseres Wissen einen Menschen - auch im Bußgeldverfahren - verfolgt hat, dann droht Gefängnis (§ 334 StGB).
Gruss
Iru
Lediglich werden
die aufschreibenden Beamten als Zeugen genannt und
aufgelistet.
Hi,
reicht vollkommen aus.
Ich frage mich nur, wie diese Zeugen wohl vor
Gericht wirken?
Wie sollen sie wirken, hoffentlich hübsch.
Ich meine, eigentlich könnten die Damen und
Herren ja frei Schnauze aufschreiben und sich dann auf sich
selbst als Zeugen verlassen, oder? Hätte man eine Chance
dagegen vorzugehen?
Könnte sich schnell als böser Bumerang wenn man jemand falsch einer Straftat verdächtigt
(Anders sieht es natürlich aus, wenn als Beweis ein Foto
gemacht wird - dieses ist aber bei uns nur selten der Fall)
Was ist da anders? Könnte auch von einem anderen Tag oder Zeit stammen.
Q-Gruß
Hallo,
eine Zeugenaussage ist ein zulässiges Beweismittel und meist ausreichend für Owi-Tatbestände.
Natürlich könnten diese „Zitat: Frei Schnauze“ Dinge behaupten. Jedoch müssen sie vor Gericht die Wahrheit sagen, ansonsten begehen sie selber eine Straftat.
Auf der anderen Seite wird jeder Richter den Mitarbeitern und Beamten Glauben schenken, da diese durch ein „falsches Aufschreiben“ keine Vorteile hätten und sich sogar der Strafverfolgung aussetzen würden.
MFG
Philipp