Hallo,
ich benötige Ihre Hilfe und möchte Sie bitten mir zum Thema „Regelmäßige Tätigkeitstätte“ und „ständig wechselnde Einsatzstellen“ einige Fragen zu beantworten.
Ich arbeite als Hauswart bei einer Hamburger Wohnungsgenossenschaft und bewohne innerhalb der Woche (Mo -Fr) mit meiner Frau eine Zweitwohnung an meinem Arbeitsort.
Meine Arbeitszeit ist Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit von 37 Std/Woche.
Kernarbeitszeit: Mo-Do 7:30Uhr - 16:00 Uhr (inkl. Pausen)
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr (inkl. Pausen)
Fr 7:30 Uhr - 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Heimfahrt zur Erstwohnung)
Bei Einstellung wurde mir laut Arbeitsvertrag ein Hauswartbüro zugeordnet, welches sich nicht in einer der zwei Geschäftsstellen meines Arbeitgebers befindet.
Ich betreue als Hauswart in Hamburg verschiedene Wohnanlagen in der Nähe meines Hauswartbüros, wobei ich den größten Teil des Tages unterwegs bin und z.B. Reparaturen bei Mietern tätige. (mit eigenem PkW)
In meinem Hauswartbüro arbeite ich täglich höchstens 2 - 2,5 Std
Ebenfalls werde ich Montags, einmal die Woche für ca. 2 - 3 Std. betr. Absprachen, Material und Werkzeug usw. in unsere zweite Geschäftsstelle beordert.
Meine Fragen:
Was wäre im o.g. Fall meine Regelmäßige Tätigkeitstätte?
Kann ich eine Erstattung beim Finanzamt, für ständig wechselnde Einsatzstellen geltend machen?
Falls ja, kann ich den Freitag mit in die Berechnung einbeziehen?
Muss ein Arbeitgeber gesetzlich, falls ein Anspruch besteht, zur Vorlage beim Finanzamt ständig wechselnde Einsatzstellen bestätigen?
Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe und die Beantwortung meiner Fragen sehr dankbar, da sich mein Arbeitgeber weigert eine Bescheinigung über ständig wechselnde Tätigkeitstage für das Finanzamt zu erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Limmi