Ständig wechselde Einsatzstellen? Bitte weiterhelfen

Hallo,

ich benötige Ihre Hilfe und möchte Sie bitten mir zum Thema „Regelmäßige Tätigkeitstätte“ und „ständig wechselnde Einsatzstellen“ einige Fragen zu beantworten.

Ich arbeite als Hauswart bei einer Hamburger Wohnungsgenossenschaft und bewohne innerhalb der Woche (Mo -Fr) mit meiner Frau eine Zweitwohnung an meinem Arbeitsort.

Meine Arbeitszeit ist Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit von 37 Std/Woche.
Kernarbeitszeit: Mo-Do 7:30Uhr - 16:00 Uhr (inkl. Pausen)
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr (inkl. Pausen)
Fr 7:30 Uhr - 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr Heimfahrt zur Erstwohnung)

Bei Einstellung wurde mir laut Arbeitsvertrag ein Hauswartbüro zugeordnet, welches sich nicht in einer der zwei Geschäftsstellen meines Arbeitgebers befindet.
Ich betreue als Hauswart in Hamburg verschiedene Wohnanlagen in der Nähe meines Hauswartbüros, wobei ich den größten Teil des Tages unterwegs bin und z.B. Reparaturen bei Mietern tätige. (mit eigenem PkW)
In meinem Hauswartbüro arbeite ich täglich höchstens 2 - 2,5 Std
Ebenfalls werde ich Montags, einmal die Woche für ca. 2 - 3 Std. betr. Absprachen, Material und Werkzeug usw. in unsere zweite Geschäftsstelle beordert.

Meine Fragen:
Was wäre im o.g. Fall meine Regelmäßige Tätigkeitstätte?
Kann ich eine Erstattung beim Finanzamt, für ständig wechselnde Einsatzstellen geltend machen?
Falls ja, kann ich den Freitag mit in die Berechnung einbeziehen?
Muss ein Arbeitgeber gesetzlich, falls ein Anspruch besteht, zur Vorlage beim Finanzamt ständig wechselnde Einsatzstellen bestätigen?

Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe und die Beantwortung meiner Fragen sehr dankbar, da sich mein Arbeitgeber weigert eine Bescheinigung über ständig wechselnde Tätigkeitstage für das Finanzamt zu erstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Limmi

Hallo,

hier kommt es so stark auf die Einzelfallumstände (und damit u.a. auf die exakte Kenntnis der arbeitsvertraglichen Regelungen) an, daß eine seriöse Beantwortung in einem I-net-Forum nahezu unmöglich ist.

U.a. ist zB von Belang, ob und wie der AG die Fahrtzeiten vergütet, ob der Einsatz des eigenen PKW zwingend vorausgesetzt wird und die gefahrenen Kilometer vergütet werden und, und, und…

Da es sich auch bei der Frage der ständig wechselnden Einsatzstellen zuerst einmal um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, wäre der Gang zu einem Fachmenschen für Arbeitsrecht zur Klärung empfehlenswert.

&Tschüß
Wolfgang

Ist wohl eher ein steuerliches Problem. Entscheidend ist die Frage, ob dem Hauswartbüro der Rang einer ersten Tätigkeitsstätte zukommt (§ 9 Abs. 4 EStG). Wahrscheinlich ist das zu bejahen, insbesondere wenn der Arbeitgeber diese Arbeitsstätte als erste Arbeitsstätte festgelegt hat. Die Dienstwege zu den betreuten Wohnungen sind dann Dienstwege und nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen bzw. bei der Einkommensteuer geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nicht vollständig ersetzt.