Standlicht am Tag IST erlaubt!

Hallo,
um der Diskussion ein Ende zu machen:

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Kurz und knapp:

Wie ich schon weiter unten schrieb, scheint das Verbot, mit Standlicht alleine zu fahren, sich nur auf Dunkelheit, Dämmerung und schlechte Sicht zu beziehen, also dann, wenn man eben mit Licht fahren muss.

Hallo Dirk,

du bist echt Spitze,sei bitte so gut und löse mal die Frau Merkel ab,meine Stimme hast du.

Gruß
Mücke

Hallo,

also ich würde mich mich lieber nicht darauf verlassen, dass jedes Gericht den Bezug im Satz 2 zum Satz 1 des besagten $ genau so sieht.

Vom Sinn des Fahrens mit Begrenzungsleuchten bei Tageslicht bzw. die Mühen und das Risiko eines solchen Rechtsstreites mal abgesehen. Aber darum geht es hier ja nicht.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

wie du ja schon selber schreibst „Scheint“ …

solange es keine BGH-Entscheidung dazu gibt…

Moin,

Das Schreiben vom Bundesverkehrsministerium steht:

Das bedeutet, 
dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, 
sobald aber eine <u>Beleuchtungspflicht</u> besteht ... .

Diese ist tagsüber normalweise nicht gegeben.

mfg
W.

Sorgen habt Ihr…
…wenn Dunkel, Licht an, wenn Hell, Licht aus. Is doch soooo einfach, auch ohne Bundesgerichtshof. Wegen so kleinkariertem Korinthenkackerdenken, haben wir den Krieg verloren, weil alles durchnummeriert werden mußte…

MfG

Nachtrag BKat 74=10€
Moin,
Zitat:
74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_2…

mfg
W.

Hallo,

wie es der Name schon ausdrückt…STAND-Licht…

Solange nicht jemand bis vor den BGH klagt und dieser eine endgültige Entscheidung fällt,sehe ich Standlicht eben nur dafür an,wie es der Name schon sagt…nämlich als STAND (also stehendes Kfz) - Licht an…

schon aus dem einfachen Grunde, das längst nicht bei allen Fahrzeugen Standlicht auch bedeutet,das das Fz. auch an allen 4 Ecken Lampen anhat.

Vielfach ist Standlicht nämlich nur an einer Fahrzeugseite
(1 Lampe nach vorne und 1 Rücklicht nach hinten) vorhanden …

Moin,
Zitat:
74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit
durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht
gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit
Abblendlicht gefahren
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_2…

Tja, wer hat denn da geschlampt?

Man schaue auf die Seiten des Kraftfahrtbundesamtes:
[http://www.kba.de/cln_007/nn_124384/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_007/nn_124384/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf)

Dort auf Seite 118:
„117124: Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat“

Aber(!):

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_…

Hier steht nun wieder nicht die Einschränkung drin.
Kein Wunder, dass einerseits Polizisten 10€ V-Geld anbieten, andereseits ein Gericht dies wieder anders sieht.

Nach wie vor bleibe ich bei meiner Sicht:
Wenn - was unstrittig ist - die Absätze 4 und 5 des §17 StVO nur unter der Bedingung gelten, dass der Absatz 1 erfüllt ist, dann wird das auch für den Absatz 2 gelten. Der Tatbestandskatalog des KBA ist auf meiner Seite, ebenso die Entscheidung des Gerichts in meinem Ursprungsbeitrag.

Um Klarheit zu schaffen, müsste man die Entscheidung eines höheren Gerichtes erzwingen.
Da ich das Fahren mit Standlicht am Tage aber für unsinnig halte, werde ich mich selber nicht dafür opfern.
So unsinnig das ist, sehe ich aber im Standlichtfahren am Tage keine Verwerflichkeit, insbesondere sehe ich das „Heiligtum“ (§1 Abs.2 StVO) nicht angegriffen. Niemand wird belästigt, behindert, gefährdert oder geschädigt. Also: Was soll’s?

Hallo Frank,

schon aus dem einfachen Grunde, das längst nicht bei allen
Fahrzeugen Standlicht auch bedeutet,das das Fz. auch an allen
4 Ecken Lampen anhat.

Na wenn Du hier mal nicht die Begrenzungsleuchten mit den Parkleuchten verwechselst…

Beste Grüße
Guido

1 Like

Hallo,

auch wenn der Beitrag schon alt ist…

Es ist auch erlaubt, mit einem Finger im Hintern zu fahren.
Aber was bringt’s?
Standlicht ist am Tag genauso gut wie gar kein Licht.

Tom, der beide Hände am Lenkrad hält und das Abblendlicht einschaltet

gut…das endlich mal schriftlich zu haben.

mich haben sie doch neulich tatsächlich-kein witz-wegen angel-eyes (bmw) angehalten und mir erklärt das wäre standlicht?!

ich hab sie dann nur gefragt ob ihr blaulicht auch standlicht is und hab denen noch nen schönen tag gewünscht, danach hab ich noch ne belehrung bekommen und fünf meter weiter waren sie wieder an, die angels ^^

danke für die info!

lg sunny ^^

Aber na klar. Tagsüber mit Stand- oder Abblendlicht zu fahren ist doch sogar gewünscht. Das Gebot für tagfahrlicht ist dochsogar im Kommen. Es sollte halt nur nicht leuchten, wie ein Weihnachtsbaum.