Hallo,
A schließt im Jahre 2006 eine fondsgebundene Rentenversicherung („Rürup“) ab. Nach etwa 3,5 Jahren Laufzeit erhält er von seinem Versicherer die erste Standmitteilung.
In der bisherigen Vertragslaufzeit hat A ca. 2.500 Euro eingezahlt. Gemäß der Standmitteilung beläuft sich der derzeitige Stand der Versicherung auf lediglich 100 Euro.
Meine Fragen dazu:
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Es ist bekannt, dass die Abschlusskosten bei Rentenversicherungen sehr hoch sind, vor allem in den ersten Jahren. Deshalb kann A in so einem Fall natürlich keine Wertentwicklung gemäß der eingezahlten Beiträge erwarten. Außerdem haben die Fonds in besagtem Zeitraum natürlich ebenfalls an Wert verloren. Trotzdem würde mir dieser Fall als krasses Missverhältnis zwischen Beiträgen und Versicherungsstand erscheinen. Sind derartig hohe Abzüge durch den Versicherer grundsätzlich rechtens, oder gibt es Grenzen?
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Die Standmitteilung ist abgesehen von der Nennung der Summe sehr spärlich. Es gibt insbesondere keinerlei Informationen über die bereits angefallenen und zukünftigen Kosten - beides war auch im Versicherungsvertrag für den Laien nicht erkennbar. Kann A weitere Informationen einfordern, hat er einen Rechtsanspruch auf gewisse Mindestinformationen?
Vielen Dank!