Standmitteilung Fondsgebundene Rentenversicherung

Hallo,

A schließt im Jahre 2006 eine fondsgebundene Rentenversicherung („Rürup“) ab. Nach etwa 3,5 Jahren Laufzeit erhält er von seinem Versicherer die erste Standmitteilung.

In der bisherigen Vertragslaufzeit hat A ca. 2.500 Euro eingezahlt. Gemäß der Standmitteilung beläuft sich der derzeitige Stand der Versicherung auf lediglich 100 Euro.

Meine Fragen dazu:

  1. Es ist bekannt, dass die Abschlusskosten bei Rentenversicherungen sehr hoch sind, vor allem in den ersten Jahren. Deshalb kann A in so einem Fall natürlich keine Wertentwicklung gemäß der eingezahlten Beiträge erwarten. Außerdem haben die Fonds in besagtem Zeitraum natürlich ebenfalls an Wert verloren. Trotzdem würde mir dieser Fall als krasses Missverhältnis zwischen Beiträgen und Versicherungsstand erscheinen. Sind derartig hohe Abzüge durch den Versicherer grundsätzlich rechtens, oder gibt es Grenzen?

  2. Die Standmitteilung ist abgesehen von der Nennung der Summe sehr spärlich. Es gibt insbesondere keinerlei Informationen über die bereits angefallenen und zukünftigen Kosten - beides war auch im Versicherungsvertrag für den Laien nicht erkennbar. Kann A weitere Informationen einfordern, hat er einen Rechtsanspruch auf gewisse Mindestinformationen?

Vielen Dank!

Meine Fragen dazu:

  1. Es ist bekannt, dass die Abschlusskosten bei
    Rentenversicherungen sehr hoch sind, vor allem in den ersten
    Jahren. Deshalb kann A in so einem Fall natürlich keine
    Wertentwicklung gemäß der eingezahlten Beiträge erwarten.
    Außerdem haben die Fonds in besagtem Zeitraum natürlich
    ebenfalls an Wert verloren.

Hallo,

3 Faktoren: Fonds, die im Keller sind, teure Gesellschaft und Abschlusskosten, die über 5 Jahre verteilt werden!
Im Gegensatz z.B. zu einem Aktienfonds hast du die Hauptkosten (Abschlusskosten) nach 5 Jahren hinter dir. Bei einem AFs zahlst du die Abschlusskosten (Ausgabeaufschläge) noch im letzten Jahr!
Mal abgesehen davon, dass eine Fonds-RV für die Altersversorgung mir nicht sonderlich geeignet erscheint (konventionelle wäre besser), ist es völlig witzlos nach 3,5 Jahren eine Bilanz zu ziehen. Du hast ja diese Altersversorgung sicher nicht abgeschlossen, um sie nach kurzer Zeit zu kündigen!

Gruß cooler

Zu Ihren Fragen …
Guten Tag twister,

  1. Nein.

  2. Ihr Vertrag stammt aus 06. Sie haben keinen Anspruch auf
    Kostenangaben. Nur wer nach neuem Recht so ein Ding kauft, hat
    Anspruch auf ein Produktinformationsblatt zu Vertragsbeginn, in
    welchem diese Sachen drinstehen (sollten). Wenn er Glück hat,
    braucht er keinen RA oder VB, um zu verstehen, was drinnesteht.

Gruß
Günther

  1. Die Standmitteilung ist abgesehen von der Nennung der Summe
    sehr spärlich. Es gibt insbesondere keinerlei Informationen
    über die bereits angefallenen und zukünftigen Kosten - beides
    war auch im Versicherungsvertrag für den Laien nicht
    erkennbar. Kann A weitere Informationen einfordern, hat er
    einen Rechtsanspruch auf gewisse Mindestinformationen?

Normalerweise hast Du bei/vor Abschluss eine Beispielrechnung/Hochrechnung erhalten, an der Du vielleicht ablesen kannst, ob Du „im Plan“ bist. Bzgl. der eingerechneten Kosten kann nachfragen bei der Versicherung ja nicht schaden.