Standort des Autos vom Fahrzeughalter abhängig?

Hallo zusammen!

Person A zieht von einem Bundesland in ein anderes und nimmt dabei das Auto mit.

Das Auto selbst ist jedoch auf Person B gemeldet, welche noch im alten Bundesland wohnt, das Fahrzeug aber kaum noch braucht und es aber Person A überlässt.

Würde es dennoch Probleme geben, weil das Auto fast nur noch im neuen Bundesland unterwegs ist obwohl der Fahrzeughalter Person B ist, welche noch im alten Bundesland wohnt? Person B wäre für die Behörden (per Post etc.) so wie gewohnt erreichbar.

Vielen Dank für Eure Antworten. :smile:

Hallo zusammen!

Person A zieht von einem Bundesland in ein anderes und nimmt
dabei das Auto mit.

Das Auto selbst ist jedoch auf Person B gemeldet, welche noch
im alten Bundesland wohnt, das Fahrzeug aber kaum noch braucht
und es aber Person A überlässt.

Würde es dennoch Probleme geben, weil das Auto fast nur noch
im neuen Bundesland unterwegs ist obwohl der Fahrzeughalter
Person B ist, welche noch im alten Bundesland wohnt? Person B
wäre für die Behörden (per Post etc.) so wie gewohnt
erreichbar.

Ein Fahrzeug muss doch auf den Halter zugelassen werden. Dann ist doch auch der Wohnort des Halters entscheidend.

Was ist beispielsweise bei Firmen? Dort sind die Fahrzeuge meist auch am Stammsitz zugelassen, aber nur in Gebiet von Filialen unterwegs.
Was ist mit Verleihern? Sixt hat alle KFZ in München zugelassen, verleiht sie aber z.B. in Hamburg an Leute, die dann in Köln damit unterwegs sind.
Wo soll das Problem liegen?

Der Halter muss natürlich postalisch erreichbar sein, falls dieser also umzieht, muss er das bei der Straßenverkehrsbehörde melden, ggf. sein KFZ ummelden, wenn er in einen anderen Bezirk zieht.

Grüße

Holygrail

Wenn ich mich recht an meinen Theorie-Unterricht der Fahrschule erinnere, ist es so, dass ein Fahrzeug max. 3 Monate in einem anderen Verwaltungsbezirk (Bundesland, Kommunue usw.) ohne Umeldung genutzt werden darf/sollte.
Wenn das Fahrzeug dauerhaft an einem anderen Ort genutzt wird, sollte nach 3 Monaten eine Ummeldung erfolgen.

Allerdings… wer soll das kontrollieren? Wenn z.B. oft am Wochenende unterwegs bist, war das Fahrzeug halt mal wieder beim Halter.

Einen ähnlichen Fall kenne ich auch. Fahrzeughalter lebte in Thüringen und hat innerhalb der Familie das Auto zur Verfügung gestellt. So dass das Fahrzeug über ein Jahr in Berlin genutzt wurde.

Kontrolliert wurde das nie. Zudem war das Auto für zwei Tage im Monat in Thüringen, da der Berlin zu Besuch gewesen ist :wink:

Für Unternehmen gelten (vermute ich mal) andere Regelungen und für Vermieter wahrscheinlich erst recht.

Viele Grüße

Denkzettel