Jemand möchte seinen Hausbriefkasten (eines von drei Reihenhäusern, Terrassenhäuser) direkt an der Wohnungstür anbringen, da er derzeit 35 m entfernt an der Grundstücksgrenze - nur über steile Treppen erreichbar - angebracht ist.
Wäre es demjenigen erlaubt den Standort des Hausbriefkasten in der genannten Weise zu ändern?
Müsste derjenige dafür Gründe angeben bzw. einen Antrag stellen oder könnte er den Briefkasten einfach am Haus anbringen?
Jemand möchte seinen Hausbriefkasten (eines von drei
Reihenhäusern, Terrassenhäuser) direkt an der Wohnungstür
anbringen, da er derzeit 35 m entfernt an der
Grundstücksgrenze - nur über steile Treppen erreichbar -
angebracht ist.
Wäre es demjenigen erlaubt den Standort des Hausbriefkasten in
der genannten Weise zu ändern?
Wenn der jenige Eigentümer des Gebäudes ist, darf er seinen Hausbriefkasten überall befestigen.
Nur ob die Post, dann die Briefe zustellt ist abzuwarten.
Beachte hierzu auf nachfolgender Internet-Seite die Nr. 4 Abs. 4
Scheinbar wurde mein vorheriger Hinweis nicht verstanden!
Daher hier noch einmal:
Die Deutsche Post hält Sendungen, deren Ablieferung nach den Absätzen 2 und 3 nicht
erfolgt ist, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage), beginnend mit
dem Tag, der auf die versuchte Erstablieferung folgt, zur Abholung durch den Empfänger
oder einen Empfangsbevollmächtigten in einer Filiale/Agentur oder anderen geeigneten
Einrichtung bereit. Dies gilt auch, wenn der Deutschen Post eine Ablieferung wegen eines
fehlenden, ungeeigneten oder unzugänglichen Hausbriefkastens oder wegen unverhältnismäßiger
Schwierigkeiten nicht zumutbar ist.
Dies gilt auch, wenn der Deutschen Post
eine Ablieferung wegen eines
fehlenden, ungeeigneten oder unzugänglichen Hausbriefkastens
oder wegen unverhältnismäßiger
Schwierigkeiten nicht zumutbar ist.
Das ist alles recht schwammig, denn was ein „geeigneter“ Briefkasten ist, wo er „zugänglich“ ist und was „zumutbar“ ist wird nicht beschrieben. Und genau darum ging’s dem UP ja - so habe ich das jedenfalls verstanden.
Hallo auch,
ja das ist natürlich schwammig formuliert, die Post will sich nicht festlegen. Ich würde einfach den Briefträger fragen ob der gedachte Standort so o.k. wäre.
Gruß elmore
Nur kann man nach dem Text der Fragestellerin davon ausgehen,
dass der Postbote bei der Zustellung streikt.
Ihr selbst ist es zu weit und zu beschwerlich an den Briefkasten zu gehen - 35 mtr. und nur steile Treppen.
Vergleichbar wäre ein Mieter der in der 4. Etage wohnt (Haus ohne Fahrstuhl) und an der Wohnungstür einen Briefkasten anbringt.
Es muss doch einige konkrete Richtlinien geben, sonst könnte die Post immer, wenn es ihr bequemer erscheint zu ihren Gunsten den Standort eines Hausbriefkastens ablehnen.
Aber vor allem interessiert mich, wo kann man bei der Post nachfragen bzw. den Antrag stellen.
Die Person hat 16 Jahre lang gern diesen Weg erledigt und kann nun aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr.
Der Weg wäre für den Zusteller außerdem längst nicht so weit. Es gäbe einen zweiten Weg zum Haus der zwar etwas weiter ist als zu den bisherigen Sammelbriefkästen, aber trotzdem noch näher als der Hauseigentümer 16 Jahre zurückgelegt hat.
Es wäre also ein fairer Kompromiss.
Der Eigentümer möchte nur nicht gern ohne das Einverständnis der Post zu haben den Standort einfach ändern.
Der Eigentümer möchte nur nicht gern ohne das Einverständnis
der Post zu haben den Standort einfach ändern.
In der (inzwischen veralteten?) DIN 32617 findet sich ein Absatz 5.3 über die „Zugänglichkeit“ von Hausbriefkästen. Danach sieht es ganz so aus, als werde sich die Post nicht auf „faire Kompromisse“ einlassen.
Der Link führt auf die Seite eines Herstellern von Briefkästenanlagen, auf denen der oben angesprochene Absatz 5.3 nachzulesen ist: