Standortübermittlung beim Notruf 110

Liebe/-r Experte/-in,

vor kurzem habe ich bei der Polizei angerufen, es ging um eine Straftat.

Nach kurzer Schilderung fragte mich der Beamte nach meinem Standort. Dabei können Handies heute ohne Probleme dank GPS sogar auf den Meter genau geortet werden. Dadurch vergingen wertvolle Minuten, die dem Täter die Möglichkeit gaben, zu flüchten. Hat die Polizei denn nicht den Standort am Bildschirm angezeigt, wenn man dort per Handy anruft?

Na ganz so einfach ist es nicht in Deutschland. Man kann (in den meisten Fällen) ein Handy orten, dies Bedarf aber gesetzlichen Grundlagen, wobei ein Gerichtsbeschluss erst die Handyortung erlaubt.
Die Datenschützer würden an die Decke gehen, wenn jedes Handy bei Anruf der 110 automatisch geortete werden dürfe…
Für die Handyortung muss immer der Netzbetreiber mit ins Boot geholt werden, da nur er weiß, wo die in seinem Netz angemeldeten Handies sich „eingebucht“ haben. Der Netzbetreiber gibt und darf keine Standortdaten ohne Gerichtsbeschluss herausgeben.

Gruß

Hat die Polizei denn nicht den Standort am

Bildschirm angezeigt, wenn man dort per Handy anruft?

Nein, der Standort wird nicht angezeigt.

Nein, das funktioniert leider noch nicht! Dem Polizisten wurde lediglich Ihre Rufnummer angezeigt, mehr nicht. Es ist natürlich möglich eine Person zu orten, das dauert aber etwas länger. In Notfallsituationen kann das ein paar Minuten dauern. Auf jeden Fall geht es schneller, wenn man den Standpunkt nennt.

Mit freundlichen Grüßen

Ich arbeite nicht in einer Leitstelle die die 110-Notrufe abfragt, daher kann ich dazu nichts sagen.

MfG

Hallo Bramah Buddha,

der Standort des Anrufers aus dem Mobilfunknetz wird der Polizei bei einem Notruf nicht angezeigt. Die Polizei hat nur die Möglichkeit, im entsprechenden Notfall eine Standortbestimmung und -übermittlung beim Betreiber des Mobilfunknetzes zu veranlassen,
Dazu muss jedoch ein entsprechender Notfall vorliegen, bei dem der Anrufer nicht mehr in der Lage ist, seinen Standort zu nennen. Diese Standortbestimmungen über das Mobilfunknetz finden standardmäßig über die Senderortung statt und sind daher sehr ungenau, anders als GPS beim Navigerät.
Hier ortet jedoch das Navigerät (Oder Handy) seinen eigenen Standort, indem es sich an den Satelliten orientiert.
Umgekehrt ein bestimmtes Navigerät zu finden ist nicht so einfach.

Die Rufnummer des Anrufers wird der Polizei allerdings immer angezeigt, selbst dann, wenn der Anrufer die Rufnummer für andere unterdrückt.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Nein, das wäre schön.
Leider erfolgt lediglich eine Übermittlung der Rufnummer. Es wäre eine gute Sache, wenn der Standort des Handys per GPS übertragen würde. Allerdings ist GPS am Handy ja nicht immer aktiv und auch nicht bei allen Handy verfügbar.
So bleibt bei der Übermittlung des Handystandortes, falls der Benutzer außerstande sein sollte, ihn anzugeben (zB bei einer Gefahr für ihn oder wenn er Erste Hilfe benötigt, wie zB bei Lifesensor.de), lediglich die ‚normale‘ Ortung über die Mobilfunkzelle, in die das Handy gerade eingeloggt ist. Über diese erfolgt auch die Portierung des Anrufs zur nächstgelegenen Notrufzentrale von Polizei oder Feuerwehr.
Eine Möglichkeit zur genauen Angabe des Standortes ist also durch die automatische Übermittlung (bisher) nicht gegeben. Bei mündlicher Angabe der UTM-Daten bzw. des GPS-Standortes kann allerdings der Standpunkt des Anrufers genau visualisiert werden.

Ich hoffe, das war verständlich und konnte zur Bentwortung der Frage beitragen.

Schöne Grüße,
Matt

Hallo Bramah Budda

Man kann die Polizei über verschiedene Telefonnummern anrufen. Die 110 landet bei der Leitstelle.
Andere Telefonnummern landen bei den Polizeiwachen.

Es kommt nun darauf an, welcher technische Standart bei deiner zuständigen Polizei herrscht.

Die Leitstellen sind in der Regel hochgerüstet. Jedenfalls in den meisten Bundesländern.

Wenn ich als aufnehmender Beamter einen Anrufer nach dem " Tatort" frage, dann geht das in der Regel schneller, als bei einer Handyortung. Die Ortung erfolgt ja nicht automatisch. Bei den Leitstellen gehen ca alle Minuten Notrufe ein. Aber nicht nur reine Notrufe. Manche Zeitgenossen benutzen diese Leitung auch für nebensächliche Dinge. Es wäre zur Zeit ein großer Aufwand, wenn bei jedem Handyanruf eine Standortbestimmung durchgeführt würde.
Bei diesen Dingen muss auch der Datenschutz berücksichtigt werden.
Manche Polizisten sind der Meinung :
Datenschutz ist Täterschutz.

Die Technik schreitet schnell voran. In absehbarer Zeit erfolgt vermutlich eine automatisierte Standortfeststellung. Die Frage ist natürlich :
Wäre das in allen Fällen gut ?

mit freundl. Grüßen
Theo

Wäre das in allen Fällen gut ?

mit freundl. Grüßen
Theo

Wäre ganz einfach: „Dürfen wir Ihren Standort ermitteln?“ Da die Anrufe aufgezeichnet werden, ist dies ganz einfach zu beweisen.

Hallo!!
Technisch ist es bestimmt möglich ein Handy genau zu orten. Wenn auch nicht metergenau, aber die Funkzelle und der Abstrahlwinkel sind möglich.
Rechtlich sieht es anders aus. Dank dem Datenschutz in Deutschland wird es der Polizei immer schwerer gemacht. Zur Standortbestimmung ist ein richterlicher Beschluß erforderlich (nach Möglichkeit schriftlich).
Die Provider selbst stellen sich (sogar mit Beschluß) oftmals quer.
Sicherlich wäre es wünschenswert, würde der Notrufteilnehmer grafisch auf einer Karte dargestellt, aber das bleibt erst mal Utopie …

T.

Hallo!

Nein, der Standort des Anrufers erscheint nicht automatisch auf dem Bildschirm. Ich kann allerdings nur für Bayern sprechen. Es gibt natürlich die Möglichkeit der Ortung. Gleich und sofort ist das aber nur zulässig bei einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben. In anderen Fällen ist ein richterlicher Beschluss notwenig - und das dauert natürlich und er wird nur bei schweren Straftaten erlassen - sicherlich nicht bei jeder Pipifax-Straftat.

Tja, so ist das nun mal mit dem Datenschutz

Herzliche Grüße

W.

Hallo,

nein, die Handy-Standortdaten werden beim Notruf nicht übertragen, also auch nicht angezeigt. Mit GPS hat das ohnehin nichts zu tun, GPS-Signale werden vom Handy nur (passiv) empfangen, nicht aber übertragen (gesendet). Den Standort eines Handys kann man über eine Peilung innerhalb der Funkzellen feststellen, in denen sich das Handy eingebucht hat.
Interessant, dass Du das offenbar richtig findest, wenn das übertragen würde, das sehen sicher die meisten anders.

Grüße
Helmi

Antwort:
Normalerweise ist das in den Einsatzzentralen nicht der Fall.

Guten Tag,

da kann ich einfach mit einem simplen „Nein“ antworten. Das ist Datenschutzrechtlich leider zur Zeit nicht möglich. Eine Handyortung muss immmer im Einzelfall geprüft und einzeln beauftragt werden. In dem von Ihnen geschilderten fall ist sowas nicht praktikabel.

Mit freundlichen Grüßen

Streetjudge

Hallo!

Der Standort wird der Polizei durch die Netzbetreiber nur bei besonderen Anlässen mitgeteilt. Zudem ist der Standort nicht sehr genau feststellbar. Aber der Standort wird der Polizei nicht automatisch angezeigt!

Grüße

Markus

Es werden beim Notruf keine Standortdaten übermittelt. Die Vornahme einer Handyortung bedarf konkreter Anordnungen und ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Bereich der Strafverfolgung ist eine richterliche Anordnung erforderlich.

Im Bereich der Gefahrenabwehr kann die Polizei die Handyortung selbst anordnen (z.B. Vermisstenfälle) - diese Möglichkeit besteht aber nicht, um Zeugen zu orten.

Standortdaten können im genannten Fall nur über die betreffende Telefongesellschaft eingeholt werden. Diese teilt dann mit, in welchem Zellbereich sich das Handy eingeloggt hat. Das dauert auf jeden Fall länger als eine Standortabfrage!

Eine GPS - Ortung ist nur möglich, wenn ein GPS - Signal gesendet wird. Das machen nur spezielle, dafür vorgesehene Handys. Das hat nichts mit dem Empfang von GPS - Daten zu tun.

Ich hoffe, ich habe helfen können!

soweit ich das noch in erinnerung habe kann zurzeit eine standortermittlung nur mit richterlicher anordnung durchgeführt werden. ist aber nur eine vermutung…

Nein der Polizei wurde der standort nicht angezeigt, dies wird nur auf richterliche Anordnung durchgeführt und kann nur vom zuständigen LKA mit zusammenarbeit des provieters gemacht werden.