Stange auf Deichsel aufgelegt

Hallo, wer kann helfen?
Ein am Straßenrand geparkter Anhänger hat auf seiner Deichsel eine dünne für mich nicht sichtbare Eisenstange aufgelegt, die die Deichsel in ihrer Länge um ca 14cm überragte! Beim Rückwärts-Einparken fuhr ich dagegen. Gibt es Vorschriften, Betreff wie lang darf so eine Stange sein, bzw. darf überhaupt so etwas aufgelegt werden ohne kenntlich machen? An wem kann ich mich noch wenden?

Hallo Zwillinge ! Also , so aus dem Stand würde ich mich mal bei der Polizei nach der Rechstlage erkundigen. Wenn die es nicht wissen , wer dann ?
Herzliche Grüße

Ich denke er hätte die Stange mit einer roten Fahne oder Tuch markieren müssen.

Am besten an den ADAC

Hallo,
dazu steht was in § 22 StVO. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__22.html

Absatz V Satz 2 verbietet das seitliche Hinausragen einzelner Stangen gänzlich- da hilft nichtmal Kenntlichmachen etwas.
Ansprechpartner können je nach konkretem Anliegen (Schadensersatzanspruch, Feststellen des Fahrzeugführers…) das örtliche Ordnungsamt, Anwalt sowie Polizei sein.

Hallo,
Gemäß der StVO hat der Rückwärtsfahrende eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Aber auch derjenige, der einen parkenden Anhänger abstellt und ihn erforderlichenfalls entsprechend sichern muss. Eine Ferndiagnose abzugeben ohne den Unfallort gesehen zu haben (Gefährdungspotenzial einschätzen)ist hier schwierig. Ich rate dir bei deinem örtlichen Verkehrsdienst anzufragen und die Situation zu schildern und eventuell mit einem Foto zu belegen.
Grüße von [email protected]

Hallo

also meines Wissens nach,wenn eine ladung länger als einen halben meter länger ist als die ladefläche,muß die ladung mit einer fahne gekennzeichnet werden.
ob das bei einem hänger,der steht,und sich auf einer deichsel eine eisenstange liegt,die länger ist als die tatsächliche deichsel,ob da diese regelung gilt weis ich nicht,am besten beim adac fragen,wenn mitglied,ansonsten besser rechtsanwalt fragen,kostet ca.35 euro ein beratungs gespräch.

mfg.terenc

Ich bin kein Experte für Verkehrsrecht, aber, beim Einparken muß man immer gucken- besonders, man ist ja meist beim Rückwärtseinparken bereits einmal an dem Anhänger vorbei gefahren und hätte da schon sehen können, dass etwas längeres vorn herausragt- 14 cm sind auch nicht so, dass man da bereits eine rote Fahne ranhängn muß!und 14 cm sollte auch mindestens zum Anhänger Luft sein- wie soll man denn sonst selbst an seinen Kofferraum kommen bzw der Mann an seinen Anhänger zum Wegrangieren- da hättest du auf alle Fäkle dran denken müssen, dass du dem Anhänger Platz zum Rausfahren hättest lassen müssen, sonst ist das eine Behinderung von diesem! wer einparkt und an seinem Auto dbei einen Schaden erleidet, hat den meines Erachtens selbst zu zahlen…

Hallo,
zuständig ist das Strassenverkehrsamt (i.d.R. angesiedelt bei den Landratsämtern).
Bitte notieren Sie sich das KFZ-Nummernschild und den Typ des Anhängers, dann können Sie auch fragen ob der Sachverhalt auch so in den Papieren steht, dh. zulassungsrechtlich so geprüft und abgenommen ist. Möglich wäre auch, sich an die örtliche Polizei zu wenden, die dann aber auch bei obiger Behörde anrufen müsste (falls Sie keine Auskunft wegen Datenschutz bekommen).
Leider sollten Sie sich mit einer möglichen Teilschuld „anfreunden“, da dem Rückwärtsfahrenden hier besondere Vorsicht abverlangt wird. Allerdings falls hier „ein Bastler“ die Deichsel eigenmächtig verlängerte (bitte machen Sie Fotos, falls dies noch irgendwie nachträglich geht),könnten Ihre Aktien in dem Fall recht gut stehen.
Viel Erfolg

Hallo,
sorry ist leider nicht mein Fachgebiet.

Hallo,
wende Dich an den Zentralruf der Autoversicherer (http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html). Dort kannst Du über das Kennzeichen des Anhängers den Halter und dessen Haftpflichtversicherung ermitteln. An die Versicherung dann eine Haftpflichtanzeige.
Gruß beesener24

Nein, solche Vorschriften gibt es wohl nicht, aber, auch wenn ich mir die Situation nicht gut vorstellen kann: man darf keine nicht sichtbaren Hindernisse im Straßenverkehr aufstellen.

Hallo!
§5 StVo Unterpunkt 5 besagt:Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
Der Anhänger ist Haftpflichtversichert. Daher mal die Versicherung antickern und auf die Reaktion warten.
MfG
R.S.