Von der Arbeitsagentur wurde mitgeteilt, das eine bereits gegebene Zusage zum Erwerb eines Gabelstapler Scheines widerrufen ist bzw. nicht mehr gültig ist. Es wurde zunächst nach einer Arbeitsstelle im Logistik Bereich gesucht. Dort gab es Stellenangebote bis zum Abtei- lungsleiter Wareneingang. Da in Stellen Wareneingang, Warenausgang und Betriebslogistik immer ein Staplerschein gefordert war, wurde die Finanzierung desselben von der AA zugesagt. Da in den Vorstellungsgesprächen ersichtlich wurde, dass zwar gern eingestelltWürde, doch zu sehr schlechten Konditionen da zwar Praxis aber keine betreffende Berufsausbildung. So entschloss man sich zur einschlägigen Umschulung und Weiterbildung. Im Praktikum zur Ausbildung in einem Industriebe- trieb, erfolgt der Einsatz auch im internationalen Warenausgang. Dort ist man ohne diesen Staplerschein nur „dritte Rad am Wagen“ Nochmals angesprochen auf die Finanzierungszusage meint die AA zum Berufsbild Industriekaufman/Logistik ist kein Staplerschein zwingend notwendig. Es wäre KEINE KOSTENÜBERNAHME LAUT SOZIALGESETZBUCH vorgesehen. Nach der Ausbildung wenn es auf Jobsuche geht, soll man einige Stellenanzeigen vorlegen wo wieder drinnen,steht das ein Staplerschein erforderlich ist. Dann wird gerne die Finanzierung über- nommen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre der Erwerb des Staplerscheines natürlich günstiger da ja auch jede Menge Gelegenheit zum Üben be- steht. Später beträgt die „praktische Erfahrung“ ja lediglich die 20 Minuten aus dem Lehrgang vom Staplerschein. Im Sozialgesetzbuch wurde nach dem entsprechenden Paragraphen gesucht warum die Finanzierung versagt wurde, jedoch wurde nichts gefunden.
Weiss wer was zu dieser Problematik ?