Starke Arbeitszeitverkürzung - hypothetische Diskussion

Einmal angenommen, jemand hat  einen befristeren Arbeitsplatz (noch 4 Monate) ca. 300 km vom Wohnort entfernt. Mit 40 Stunden rechnet sich das gerade noch, auch wegen Rente und so. Nun soll er auf 16 Stunden und 900 € brutto reduziert werden, da das Fachgebiet nicht mehr so stark benötigt wird, dafür andere, also der AG hat einen guten Grund. Muss er nun die 16 Stunden annehmen, um nicht bei der BA gesperrt zu werden und vor Ort oder zuhause Hartz IV beantragen? Wer zahlt Fahrten oder Umzug? Oder darf er das Angebot ablehnen? 
Danke fürs Interesse und Diskussion.

Einmal angenommen, jemand hat  einen befristeren Arbeitsplatz
(noch 4 Monate) ca. 300 km vom Wohnort entfernt. Mit 40
Stunden rechnet sich das gerade noch, auch wegen Rente und so.
Nun soll er auf 16 Stunden und 900 € brutto reduziert werden,
da das Fachgebiet nicht mehr so stark benötigt wird, dafür
andere, also der AG hat einen guten Grund.

Ob der Grund des AG überhaupt „trägt“, ist erstmal zweitrangig (s.u.)

Muss er nun die 16
Stunden annehmen, um nicht bei der BA gesperrt zu werden

Das muß mit der AA geklärt werden, da sich die Frage der Zumutbarkeit stellt. Im geschilderten Fall sehe ich gute Aussichten, daß keine Sperrzeit verhängt wird.

und
Oder darf er das Angebot ablehnen? 

Zuerst einmal macht das Wort „Angebot“ stutzig. Das riecht danach, daß der AG den AN übervorteilen will.
Wenn der AN einen schriftlichen Vertrag mit enstsprechender Stundenzahl hat, kann er auf die Einhaltung des Vertrages bestehen.
Der AG kann lediglich versuchen, im Rahmen einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG eine Änderungskündigung auszusprechen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
Da aber § 15 Abs. 3 TzBfG
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
auch für Änderungskündigungen gilt, kann auch diese Änderungskündigung überhaupt nur dann wirksam sein, wenn im Arbeitsvertrag eine vorfristige Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde.

Unterschreibt aber der AN einen Änderungsvertrag, obwohl er Mittel und Wege gehabt hätte, sich gegen die Arbeitszeitverkürzung zu wehren - zumindest diese im Rahmen einer einzuhaltenen Kündigungsfrist zu verzögern -, kriegt er die Sperrzeit wegen erwiesener Dummheit zu Recht.

Danke fürs Interesse und Diskussion.

Bitte sehr !