Starke Geldsorgen! Warum unterstützt Amt nicht?

Einen wunderschönen guten Abend!

Es geht nicht um mich, sondern um meine beste Freundin, werde also keine allzu detaillierte Angaben bei Nachfragen machen können.

Ihre Eltern haben sich, als sie 6 war (ist jetzt 19) scheiden lassen. Der Vater ist, gelinde gesagt, wenn auch etwas subjektiv, ein ziemliches Arschloch. Er hat seit der Scheidung nie den vollen Kindesunterhalt an die Kinder bezahlt (Bruder ist jetzt 17, macht Fachabi), die Mutter war, einfach nicht stark genug (sage ich), sich es rechtlich zu erstreiten. Die Mutter arbeitete ‚nur‘ als Verkäuferin, verdiente also nicht unbedingt brüllend viel für drei Leute. Nun wurde die Mutter vor ungefähr sechs Monaten arbeitslos. Sie bekam dann eben Arbeitslosengeld. Und weil sie kein ‚Schmarotzertyp‘ ist, hat sie sich natürlich Mühe gegeben einen neuen Job zu finden. Sie macht seit ungefähr einem Monat eine Umschulung (oder Ausbildung ?) zur Altenpflegerin übers Arbeitsamt. Sie arbeitet die Woche über nicht ‚richtig‘, sondern macht ‚nur‘ ein Praktikum, verdient demnach auch kein Geld.
Der Vater hat vor ein paar Wochen angekündigt, keinen Unterhalt mehr bezahlen zu wollen, und hat sich einen Anwalt genommen.
Da wäre im Prinzip schon meine erste Frage, obwohl sie nicht unbedingt in dieses Forum passt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vater Recht bekommt, keinen Unterhalt bezahlen zu müssen? Meine Freundin will ab Oktober anfangen zu studieren, der Bruder ist wie gesagt auch in Ausbildung. Beide verdienen also kein Geld, die Mutter ist arbeitslos. Warum sollte der Vater kein Geld bezahlen müssen(obwohl er es sich am meisten leisten kann), und die Ausbildung der Geschwister gefährdet werden? Das ist das Erste , was ich nicht verstehe.
Hinzu kommt, in diese komplexe Situation, die ich gar nicht detailliert genug beschreiben kann… Hinzu kommt also, dass das Arbeitsamt (oder meinetwegen auch Agentur für Arbeit) in 2 Monaten kein Arbeitslosengeld mehr beahlen wird. Was weiss ich warum? Und überhaupt Warum? Steht jedenfalls im Zusammenhang mit der Umschulung der Mutter.

Meine Frage ist also:
Warum, um Himmels Willen, lässt es das Amt/ die Ämter zu, dass eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die keinen Unterhalt mehr bekommen (zumindestens nur der Bruder, da er noch minderjährig ist) zu, dass eine ganze Familie ohne Einkommen dasteht?? Der Unterhalt von dem Bruder reicht wohl kaum für die Familie im Monat aus!? Was sollen die denn bitte machen?

Ich verstehe es wirklich nicht. Wenn ich wüsste, warum die Ämter so handeln, könnte ich versuchen es nachzuvollziehen.

Dritte Frage wäre noch: Gibt es noch andere Möglichkeiten über Ämter (Sozial-, Jugend-, Arbeitsamt) ‚an Geld zu kommen‘?

Puh, jetzt ist der Thread doch so lange geworden… Ich hoffe dennoch, dass ihn jemand liest und beantworten kann (gerne auch per E-mail).

Schonmal danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

[…]

[Team: Name entfernt]

sie macht seit ungefähr einem Monat eine Umschulung (oder
Ausbildung ?) zur Altenpflegerin übers Arbeitsamt.

Wenn das ne Umschulung übers AA ist, müsste sie eigentlich Unterhaltsgeld bekommen. Wenn es ne Ausbildung ist, die vom AA vermittelt wurde, kann ich das so nicht sagen, was sie bekommt.

Der Vater hat vor ein paar Wochen angekündigt, keinen
Unterhalt mehr bezahlen zu wollen, und hat sich einen Anwalt
genommen.

Der Vater ist verpflichtet, bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Unterhalt zu zahlen. Wenn er nicht freiwillig zahlt, muss man diesen allerdings einklagen. Die Tochter kann das selbst machen, der Sohn kann sich auch vom Jugendamt vertreten lassen, wenn die Mutter nicht „stark genug“ ist. Die Anwalts-/Gerichtskosten muss man allerdings m.W. vorstrecken; die müsste aber m.W. dann der Vater erstatten. Evtl. mal beim Amtsgericht nach Prozesskostenhilfe fragen.

Die Mutter sollte mal prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf ALG 2 hat.

Mehr fällt mir im Mom auch nicht ein.

Gruß
Nelly

Hi,

Meine Freundin will ab Oktober anfangen zu
studieren, der Bruder ist wie gesagt auch in Ausbildung.

verdient der Bruder in der Ausbildung nichts? Sicher wenig, aber gar nichts kann ich mir nicht vorstellen. Deine Freundin kann im Studium Bafög beantragen und wird wohl den Höchstsatz bekommen, so denn bei den Eltern nichts zu holen ist.

Gruß
Cess

Hallo,

bei allem Verständnis für eine unbequeme und brenzlige Situation:

Man muss diese Sache erst einmal filtern. „Das Amt“ kann als Behörde nicht hinter jedem Fall her sein und die weich und trostvoll auffangen, die aus irgendwelchen Gründen dies selbst nicht bewerkstelligen können.

Der Vater ist m.E. wohl hauptsächlich so ein „A…loch“ weil er bisher damit durchgekommen ist.

Es ist Sache der restlichen Familie - ob stark oder nicht - für ihre Rechte einzustehen. Hier sind auch bereits die Kinder alt genug, um ihre Mutter entsprechend zu unterstützen und sich selbst schlau zu machen.

Das Recht der „Kinder“ ist es, bis zum Ende ihrer Erstausbildung von den Eltern Unterhalt zu beziehen. Hier also zur Zeit hauptsächlich vom Vater. Zu den Möglichkeiten Prozessbeihilfe zu beantragen etc. ist hier bereits etwas gesagt worden. M.E. wird der Vater hier mit seinem Bestreben, gar nichts mehr zu bezahlen, nicht durchkommen.

Was die Mutter in ihrer Weiterbildung betrifft, kann ich keinerlei Auskunft geben. Dazu sind zu wenige Einzelheiten bekannt. Das nicht mehr endlos Arbeitslosengeld bezahlt wird, sollte mittlerweile allen bekannt sein. Die Beiträge hier sind voll von ALG I und ALG II-Beziehern und ihren Fragen und Erfahrungsberichten.

Studierende können auch heute noch BAFÖG beziehen. Des weiteren gehen sehr viele Studenten nebenher arbeiten um dazuzuverdienen. Da die Tochter - soweit wir wissen - nicht ausziehen muss, sollte sie evtl. so ihr Studium finanzieren können. Und wenn nicht - Entschuldigung, aber dann muss sie sich einen Job suchen und eine Ausbildung machen. Dies versperrt ihr ja nicht die Möglichkeit später noch ein Studium anzuhängen oder nebenher zu machen. Alternativen in Betracht zu ziehen ist Sache der Menschen selbst und nicht die eines anonymen „Amtes“, welches „nur“ zahlen soll.

So leid es mir tut, aber deine Freunde müssen - unabdingbar - sowohl die Stärke finden ihre Rechte einzufordern, als auch Alternativen durchdenken und sich selbst informieren was geht. Natürlich auch hier, dazu ist das Forum u.a. da.

Du schreibst aber nirgendwo, dass „das Amt“ berechtigte Forderungen um Unterstützung aufgrund windiger Begründungen abgewiesen hat. Der Tag ist in weite Ferne gerückt, das in Deutschland „das Amt“ an Türen klopft, um von sich aus Familien zu unterstützen.

Du kannst deine Freundin unterstützen indem du ihr Mut machst alle Hilfe (und Beihilfe) zu beantragen und durchzusetzen, die sie bekommen kann. Und ihre Mutter zu unterstützen, soweit diese eigene Ansprüche durchsetzen muss.

Gruß
Nita

ersteinmal danke für die antwort.

obwohl, sie aus meiner sicht einen etwas zu starken beigeschmack von ‚selber schuld‘ hat, was sich sicherlich auch durch die wenigen bekannten einzelheiten ergibt.
aber, es ist schon klar, dass ‚das amt‘ nicht nach dem motto handelt ‚wie kann ich arme familien finden und alles dafür tun, damit es ihnen wieder gut geht‘. wenn man was will, muss man selbst hingehen und darauf bestehen.

nur hat die familie bisjetzt nur erfahren, 2 wochen lang jeden tag mehrmals am tag hinter einem sachbearbeiter herzutelefonieren, der letztlich dann doch nicht zuständig ist, oder keine zeit hat und weiterleitet, es wieder dauert einen ‚kompetenten‘ bearbeiter zu finden usw. solche sachen verbrauchen unnötig viel zeit.
dazu kommen falsche aussagen von sachbearbeitern, die sich nicht selten widersprechen; Briefe und (schriftl.) Versprechungen, die wieder widerrufen werden usw.
das engagement sich informieren zu wollen ist da, wie gesagt, die familie will aus dieser situation raus, nur wie soll man sich richtig informieren, wenn die leute, die es eigentlich wissen müssten, selbst nicht wissen?

>
sie ist ‚erst‘ seit 6 monaten arbeitslos, was soll daran endlos sein?

trotzdem vielen dank für dein bemühen

mfg

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vielen dank für deine antwort, ist sehr hilfreich!

(wollte nur noch mal eine geschichte zum thema anwalt und beratung hinzufügen:
die familie ist natürlich auch schon darauf gekommen sich von einem anwalt beraten zu lassen, was man in ihrer situation machen und erwarten könnte. Ich war dabei, als die Tochter der Anwältin am telefon sagte, sie möchte eine kostenfreie beratung, und fragte, ob sie dies anbiete. die anwältin, spezialisiert auf familienrecht, sagte sofort zu, dies anzubieten und machte sogleich einen termin mit ihr aus. Mutter und tochter gingen zusammen zu dem termin, und waren nach 20 minuten wieder draussen, zumal die anwältin ihnen keine hoffnung gemacht hatte, bezüglich des unterhaltes und so weiter (was totaler müll ist). letzte woche bekam die mutter eine rechnung von 400 € (!), für diese eigentlich kostenfreie beratung, die eh nur 20 minuten dauerte.
jetzt können sie neben dem ganzen anderen stress, den sie schon haben auch noch sehen, wie sie beweisen, dass die rechnung unberechtigt ist. immerhin sind diese 400 € das monatseinkommen, der dreiköpfigen familie.
entschuldigt musste ich nur nochmal loswerden, ohne darauf eine antwort zu erwarten.)

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dankeschön!

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Hallo Kopra,

Mmmh, es ist immer schwer, seine Meinung komplett rüberzubringen. Und wie du schon sagst, viele Fakten sind nicht bekannt. Allein aber wie du die Überschrift des Beitrages gestaltet hast kommt die Haltung rüber: Jemand muss diese Familie auffangen ohne Wenn und Aber und - möglichst - ohne Einsatz seitens der Familie. Und das das nicht, oder nicht mehr, selbstverständlich ist, wollte ich ausdrücken.

Hättest du aber geschrieben, dass bereits einige Versuche in vielen anderen auch bekannten Verzögerungen, langen Wartezeiten, Ausreden der Sachbearbeiter, Nichtzuständigsein etc. gemündet haben, wäre meine Antwort sicher anders ausgefallen.

„Selbst schuld“ hört sich natürlich erst mal hart an. An der Länge meines Beitrages allerdings konntest du ablesen, dass ich es so hart nicht gemeint habe, sonst hätte ich mir die Mühe nicht gemacht.

Das die Frau erst ein halbes Jahr arbeitslos ist, habe ich im Eifer des Gefechts überlesen. Wenn sie kein Arbeitslosengeld mehr bekommt oder bekommen soll, muss es dazu eine Begründung geben. Mehr kann ich dazu aus Mangel an Fakten nicht sagen. Evtl. ist es so wie Nelly sagte, dass sie für ihre Umschulungsmaßnahme Geld erhält und für diese Zeit das Arbeitslosengeld ausgesetzt wird?

Um es noch einmal klar zu sagen: Das man in diese Situation kommen kann, ist sehr leicht möglich. Das man - aus einer gewissen Sensibilität heraus - zunächst zögert seine Rechte geltend zu machen, auch. Verharrt man aber darin, oder zieht sich zurück, oder verliert man die Geduld mit den merkwürdigen Sitten unserer Ämter, dann - und nur dann - muss man sich a u c h an die eigene Nase fassen.

Weiterhin viel, viel Glück und starke Nerven wünscht

Nita

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ie möchte eine kostenfreie
beratung, und fragte, ob sie dies anbiete.

Hi,
kostenfreie Beratungen gibt es m.W. nicht. Es gibt allerdings beim Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung* (die natürlich auch von Rechtsanwälten durchgeführt wird), die ist entweder wirklich kostenfrei, wenn man Sozialhilfe bezieht, oder kostet ca. 20,- EUR (?). Das läuft dann aber wirklich über das Amtsgericht.

*) Wissensstand ist schon älter, ich weiß nicht genau, ob das immer noch so ist

Mutter und tochter gingen zusammen zu dem termin, und waren
nach 20 minuten wieder draussen, zumal die anwältin ihnen
keine hoffnung gemacht hatte, bezüglich des unterhaltes und so
weiter (was totaler müll ist). letzte woche bekam die mutter
eine rechnung von 400 € (!), für diese eigentlich kostenfreie
beratung, die eh nur 20 minuten dauerte.

also da würde ich aber versuchen, dagegen anzugehen. Das kann ja wohl nicht rechtens sein. Einen wirklichen Rat kann ich aber dazu auch nicht geben. Vielleicht mal an die Verbraucherberatung wenden!

Viel Glück!

Nelly

Hi,

kostenfreie Beratungen gibt es m.W. nicht. Es gibt allerdings
beim Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung*

Nein, genau genommen gibts beim Amtsgericht - auf Antrag - einen Beratungshilfeschein (mit dem man dann zu einem Anwalt gehen kann) http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

Vermutlich gabs bei der telefonischen Anfrage ein Missverständnis und die Anwältin hat vielleicht vorausgesetzt, dass die Anfragende schon so einen Schein hat.

also da würde ich aber versuchen, dagegen anzugehen. Das kann
ja wohl nicht rechtens sein.

Wieso? Wenn kein Beratungshilfeschein vorlag, dann war die Rechnung vermutlich schon berechtigt. Letztendlich waren wir beim Telefongespräch nicht dabei und wissen nicht was genau besprochen wurde. Wenn z.B. jemand nur fragt „Machen Sie auch kostenlose Rechtsberatung?“ und die Anwältin es wahrscheinlich gewohnt ist, sowas nur mit Beratungshilfeschein zu machen und auch davon ausgeht, dass keiner so naiv sein kann, dass er meint ne Beratung ansonsten für „umme“ zu bekommen, dann hat sie wahrscheinlich auch nicht nach dem Schein gefragt.

MfG

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beim Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung*

Nein, genau genommen gibts beim Amtsgericht - auf Antrag -
einen Beratungshilfeschein (mit dem man dann zu einem Anwalt
gehen kann)

Es gab aber mal eine kostenlose Rechtsberatung direkt beim Amtsgericht. Da waren dann 2mal in der Woche abwechselnd verschiedene Rechtsanwälte, die dort beraten haben. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob es das noch gibt, und ob es das bei jedem AG gab.

400,- EUR erscheint mir auf jeden Fall zu teuer für eine Erstberatung. Ich würde mich an die Verbraucherzentrale wenden. Man kann leider nicht davon ausgehen, dass Rechtsanwaltsrechnungen immer korrekt sind. Ämter von Kommunen lassen RA-Rechnungen i.d.R. durch ihre Justiziare prüfen, und nicht selten werden die Rechnungen nicht in voller Höhe anerkannt, weil sie fehlerhaft sind.

Gruß
Nelly

naja, also so ganz scheint das mit dem beantragen auch nicht zu stimmen.

wir hatten beim jugendamt angerufen, ob es eben eine kostenfreie rechtsberatung gäbe, diese empfahlen (weil sie mal wieder keine ahnung hatten) uns auf die seite vom amtsgericht zu gehen. ich vermute mal es war www.amtsgericht.de , weiss es aber nicht mehr. dort wären anwälte aufgelistet, die sowas anbieten. so war es ja dann auch. wir riefen einfach bei der ersten an. dass die liste nicht ohne grund angeboten wird, zeigt der 2. anwalt zu dem sie jetzt gegangen sind, der macht es, wie versprochen kostenlos.

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