Liebe Angelika,
nach Duden ist „schwören“ immer noch und nur ein unregelmäßiges/starkes Verb:
_ schwö|ren [mhd. swern, swer(i)gen, ahd. swerian, eigtl.= (vor Gericht) sprechen, Rede stehen]: 1. a) einen Eid, Schwur leisten, ablegen: vor Gericht s.; mit erhobener Hand s.; auf die Verfassung s.; falsch s. (einen Falscheid od. Meineid ablegen); einen Meineid s.; b) in einem Eid, Schwur versichern od. geloben: nach der Vernehmung muss der Zeuge s., dass er die Wahrheit gesagt hat; ich schwöre es [so wahr mir Gott helfe] (Eidesformel); ich könnte, möchte s. (ugs.; bin ganz sicher, fest davon überzeugt), dass er es war. 2. a) nachdrücklich [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] versichern; beteuern: ich schwöre [dir], dass ich nichts weiß; er schwor bei seiner Ehre, bei Gott, unschuldig zu sein; b) geloben; [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] feierlich versprechen: sie hat [mir] geschworen, das nie wieder zu tun. 3. (ugs.) sich etw. ganz fest vornehmen: er hat sich geschworen, nie wieder zu rauchen. 4. jmdn., etw. (für einen bestimmten Zweck) für am besten geeignet halten: meine Mutter schwört [in solchen Fällen] auf ihren Kräutertee.
© Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001_
Gruß Fritz