Starke Verunreinigung Bad - auf Kaution anrechnen?

Hallo Wissende,

mal angenommen es wird eine komplett neu sanierte Wohnung vermietet. Nach 4 Monaten zieht der Mieter aus - in der Zwischenzeit wurden weder das Bad noch andere Räume gereinigt.

Nun gleicht das gerade mal 4 Monate alte Bad und die neuen hochwertigen Fliesen und Amaturen einer Tropfsteinhöhle (dicke gelber Kalkränder um den Abfluß), das WC ist braun und schwarz, die neue ebenfalls beschichtete WC-Brille über und über beschmiert.

Können die hier anfallenden Reinigungskosten von der Kaution abgezogen werden? Wenn ja in welcher Höhe? Rechnung der Reinigungsfirma?

Gruß, Alexandra

Hallo,

versuchen kann man es sicherliche, das Gesetz schreibt aber eine Besenreine Übergabe vor. Was man mit so einen Besen weg bekommt hat bei auszug weg zu sein nicht mehr und nicht weniger.

Hi,

Kalkablagerungen an Fliesen stellen grobe Verschmutzungen dar, die auch bei besenreiner Übergabe zu beseitigen sind:

http://www.brennecke.pro/82510/Die-Pflicht-des-Miete…

Eine verdreckte Toilette dürfte ebenfalls zu beanstanden sein.

Gruß
Tina

Danke! Das Gesetz schreibt aber auch vor, dass die Mieter mit der überlassen Sache sorgsam umzugehen haben und wenn wirklich neue Einbauten im Bad niemals nie einen Putzlappen gesehen haben… und die Toilette schlimmer aussieht als so manches Exemplar einer öffentlichen Raststätteneinrichtung, dann überstrapaziert das schon den Begriff Besenrein - oder??? — gegen ein paar Wassertropfen die nach dem normalen Händewaschen zurück bleiben wäre ja gar nichts einzuwenden.

Re^2: Sellten so einen Quatschhttp://www.peinliche
Hi,da hat jemand keine besenreine, sondern eine, durch Vandalismus in 4 Monaten!!! verwüstete Wohnung hinterlassen und das soll der VM tragen?
Selbst so ein Mieter oder was?
ramses90

1 Like

Hallo,

der Link von Engelchen sagt eigentlich alles. Beachte nur, dass man nicht gleich die Reinigungsfirma engagieren darf, sondern erst dem Mieter selbst Gelegenheit geben muss, die Verschmutzungen zu beseitigen!(schriftlich Frist hierzu setzen und nach Ablauf der Frist dies androhen)

Grüße

Hallo,

…das Gesetz schreibt aber
eine Besenreine Übergabe vor.

welches?
Und warum genau kann man nicht vertraglich etwas ganz anderes abmachen?
Gruß
kb