Hallo Wissende,
mal angenommen es wird eine komplett neu sanierte Wohnung vermietet. Nach 4 Monaten zieht der Mieter aus - in der Zwischenzeit wurden weder das Bad noch andere Räume gereinigt.
Nun gleicht das gerade mal 4 Monate alte Bad und die neuen hochwertigen Fliesen und Amaturen einer Tropfsteinhöhle (dicke gelber Kalkränder um den Abfluß), das WC ist braun und schwarz, die neue ebenfalls beschichtete WC-Brille über und über beschmiert.
Können die hier anfallenden Reinigungskosten von der Kaution abgezogen werden? Wenn ja in welcher Höhe? Rechnung der Reinigungsfirma?
Gruß, Alexandra