Hallo Zusammen,
vor einem halben Jahr bin ich als Mieter in einen Altbau (ca. 1900) gezogen. Nachdem ich seit längerem wieder im Keller war musste ich feststellen, dass viele Gegenstände vom Schimmel befallen sind.
Die Ursachen hierfür liegen meines Erachtens in einem nicht versiegelten Kellerboden, schlechter baubedingter Durchlüftung, leichtem Wasseraustritt aus einem offenen Rohrende in der Wand und einer teilweisen Undichtigkeit im Wasserversorgungssystem im Kellerbereich.
Nun möchte ich den entstandenen Schaden vom Vermieter ersetzt haben (wie lasse ich den Schaden schätzen?) weiterin möchte ich die Kaltmiete um ersteinmal 10 % mindern (wg. eingeschränkter Benutzung und der starken Feuchtigkeit des Kellerraumes).
Wie soll ich mich dem Vermieter gegenüber verhalten?
Vielen Dank für jede Antwort im Voraus sagt
Roland
Hallo Roland,
vor einem halben Jahr bin ich als Mieter in einen Altbau (ca.
1900) gezogen. Nachdem ich seit längerem wieder im Keller war
musste ich feststellen, dass viele Gegenstände vom Schimmel
befallen sind.
Die Ursachen hierfür liegen meines Erachtens in einem nicht
versiegelten Kellerboden, schlechter baubedingter
Durchlüftung, leichtem Wasseraustritt aus einem offenen
Rohrende in der Wand und einer teilweisen Undichtigkeit im
Wasserversorgungssystem im Kellerbereich.
Seit wann besteht dieser Schaden, insbesondere war bei Einzug zu erkennen, dass die Luftfeuchtigkeit höher als zu erwarten war ?
Nun möchte ich den entstandenen Schaden vom Vermieter ersetzt
haben (wie lasse ich den Schaden schätzen?)
Schaden wird neu für alt ersetzt, wenn hierzu ein Rechtsgrund besteht.
weiterin möchte
ich die Kaltmiete um ersteinmal 10 % mindern (wg.
eingeschränkter Benutzung und der starken Feuchtigkeit des
Kellerraumes).
Ein Keller kann mit etwa 25 EURO gemindert werdne. Bie einer höheren Miete ist auch dann die Nichtbenutzbarkeit des Kellers nicht höher anzusetzen.
Wie soll ich mich dem Vermieter gegenüber verhalten?
Zuerst musst Du einmal den Mangel melden. Dann versuche den Vormieter zu finden. Möglicherweise ist schon dieser wegen der Feuchtigkeit ausgezogen und der Vermieter hat Dir den Mangel verschwiegen.
Gruss Günter
Hallo Roland,
zur Rechtslage hat schon wie so oft Günter Auskunft gegeben.
Ich möchte Dich nur vor solchen Diagnosen warnen:
Die Ursachen hierfür liegen meines Erachtens in einem nicht
versiegelten Kellerboden, schlechter baubedingter
Durchlüftung…
Mit solchen Annahmen befindest Du Dich in bester Gesellschaft, aber sie sind dennoch meistens falsch. Es kann sogar sein, daß Du mit Deinem Lüftungsverhalten die Feuchtigkeit und in der Folge den Schimmel herbei geführt hast. Wenn Du z. B. bei den jetzt gerade herrschenden Temperaturen den Keller lüftest, wird er mit größter Wahrscheinlichkeit immer nasser und gammeliger. Ein unbeheizter Keller darf nur gelüftet werden, wenn die Außentemperatur niedriger ist als die Temperatur der Kellerwände. Während aller anderen Zeiten müssen Kellerfenster - und Türen geschlossen bleiben. Mißachtet man diese einfache Regel (machen leider sehr viele Leute), gibts Kondenswasser und in der Folge Schimmel.
Natürlich kann auch von außen über das Erdreich in den Keller drückendes Wasser Ursache für Feuchtigkeit sein. Das läßt sich aber grundsätzlich und ohne jede Ausnahme niemals durch irgendwelche Versiegelungen von innen auf Wänden oder Fußboden beseitigen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß viele Handwerker und Hausbesitzer glauben, mit Innenversiegelungen etwas zu verbessern. Sie ruinieren nur das betroffene Gebäude gründlich.
Vor einem halben Jahr bist Du eingezogen und jetzt im Sommer schimmelt der Keller. Zusammen mit Deiner Bemerkung über Kellerbelüftung ist der Verdacht sehr nahe liegend, daß es sich um Kondenswasser handelt.
Ein Rat an Vermieter: Kellerwände müssen VON AUSSEN gegen Feuchtigkeit abgedichtet sein. Kellertüren und Fenster müssen dicht schließen. Der Keller darf nur gelüftet werden, wenn kühle Luft (kühler als die Kellerinnenwände) von außen herein kommt. Die Lüftung steuert man am besten automatisch über temperaturgesteuerte Lüftungsklappen mit Ventilatoren. Der Lohn ist ein knochentrockener und nutzbarer Keller ohne muffigen Geruch und ohne Schimmel. Soll dieser Aufwand nicht getrieben werden, müssen zumindest während warmer Sommertage Fenster und Türen geschlossen bleiben. Das muß man als Vermieter den Mietern zur Kenntnis geben und zur zwingend einzuhaltenden Auflage machen.
Gruß
Wolfgang